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Bauabnahme beim Wintergarten
Gartenarbeit - Wintergarten

Bauabnahme beim Wintergarten


Der Termin wird auf keinem Fall kurzfristig, also von heute auf morgen vereinbart. Der Termin wird auch nicht für irgendwann, sondern für den Moment, wenn die Ausführungsarbeiten gerade abgeschlossen sind, vereinbart. Gute Firmen können den Termin auf die halbe Stunde genau planen.

Der Bauherr / Auftraggeber erscheint mindestens mit einer weiteren Person zur Abnahme, nie allein.
Der Ausführungsbetrieb (Auftragnehmer - AN) übergibt an den Bauherren oder seinen Beauftragten (Auftraggeber - AG). Die Übernahme/Übergabe wird protokolliert, die Restmängel werden penibel dokumentiert und der Endtermin der Nachbesserung vereinbart. Sicherungseinbehalte werden festgelegt. Damit ist in der ...
Regel der Abnahmetermin geplatzt und ein neuer Termin zur Endabnahme wird vereinbart. Das Protokoll wird von beiden Partnern unterschrieben.

Image Sollte der AN ohne vorbereitetes oder leeres Protokollformular zum Termin erscheinen, benutzt der AG ein weißes Blatt, setzt die entsprechende Überschrift, notiert die Mängel, Datum und lässt da unterschreiben. Wird die Unterschrift verweigert, wird das emotionslos notiert, wenn dann ein Zeuge anwesend ist und mit unterschreibt, ist das nicht schädlich.

Lassen Sie sich Zeit. Der verantwortliche des Ausführungsbetriebes, der mit Ihnen die Bauabnahme macht, hat genau wie Sie Zeit. Steht er unter Zeitdruck und teilt er Ihnen das mit, vereinbaren Sie mit ihm einen neuen Termin. Sie lassen sich auf gar keinen Fall unter Druck bringen.

Alles vorführen lassen, alles nachmachen können, alles verstehen, das ist das Prinzip. Es muss leichtgängig sein, nichts darf klemmen oder schwergängig sein. Technische Unterlagen und Dokumentationen werden übergeben. War das vertraglich vereinbart, spätestens jetzt die Zertifikate der eingesetzten Materialien, die Ihnen die zugesicherte Qualität bestätigen, aushändigen lassen. Zu Steuerungs- und Regelungsanlagen muss es verständliche Betriebs- oder Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache geben. Ist das nicht der Fall, bestehen Sie darauf, notfalls muss die Firma übersetzen lassen.

Lassen Sie sich keinesfalls auf Aussagen ein, wie: „Wenn es Probleme gibt, rufen Sie bei uns an.“ Bestehen Sie darauf, dass derartige Restmängel im Protokoll notiert werden.

Werden Ihnen Wartungsverträge angeboten, dann keinesfalls sofort unterzeichnen. Nehmen Sie diese lediglich zur Prüfung entgegen und geben Sie einen Termin bekannt zu dem Sie sich dazu äußern, 14 Tage bis drei Wochen sind in Ordnung.

von Peter Morgenroth
 


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