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Baugenehmigung für den Wintergarten?
Gartenarbeit - Wintergarten

Baugenehmigung für den Wintergarten?

Bevor man seinen Wintergarten genießen und bauen kann, gibt es wie bei allen Bauvorhaben auch einige Verwaltungsakte, die man durchlaufen muss.

Hierzu gehört auch die Baugenehmigung. Doch bevor Sie sich darum kümmern, fragen Sie bitte erst nach, ob es überhaupt erlaubt ist, einen Wintergarten zu bauen, denn es gibt Gebiete, in denen das von Vornherein ausgeschlossen ist. So kann man sich den teuren Bauantrag sparen.

Was die eigentliche Baugenehmigung angeht, so gibt es ländertypische Unterschiede, grundsätzlich handelt es sich bei einem Wintergarten aber um eine bauliche Veränderung, die einer Genehmigung nach der ...
jeweiligen Landesbauordnung bedarf. Fragen Sie unbedingt auch hier vorher beim zuständigen Bauamt nach.

Um dann eine Genehmigung für den Wintergarten zu bekommen, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Und dafür sind einige Papiere und Gänge notwendig. So gehört die so genannte Bauzeichnung in mehrfacher Ausführung dazu, genauso wie das unterschriebene Einverständnis der Nachbarn. Ebenso müssen Sie eine Baubeschreibung, einen amtlichen Lageplan, einen statistischen Erhebungsbogen und eine statische Berechnung vorlegen. Auch hier gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern, fragen Sie daher vorher nach.

Was man auch unbedingt erfragen sollte, ist, ob ein so genanntes Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich ist. Es kann sein, dass eine Gemeinde beschließt, dass für den geplanten Wintergarten keine Genehmigung nötig ist, also erkundigen Sie sich auch hiernach.

Meistens läuft aber der gewöhnliche Weg mit Bauantrag und erteilter Baugenehmigung ab. Wichtig ist dabei, dass mit dem Bau erst begonnen werden darf, wenn die Genehmigung vorliegt.

Eine zuverlässige Hilfestellung bietet ein Architekt, den Sie ohnehin für die statischen Berechnungen brauchen. Er wird Sie beraten und bis zur Genehmigung begleiten, egal, ob Sie den Wintergarten selbst bauen wollen oder bauen lassen.

Natürlich sind ein Bauantrag, eine Baugenehmigung und auch die erforderlichen Unterlagen des Architekten mit Kosten verbunden, die nicht unerheblich sind. Die genaue Summe hängt dabei von der Größe des Wintergartens, von der Gegend und auch vom Honorar des Architekten ab. Es handelt sich aber um Kosten, die Sie unbedingt einplanen sollten, denn es wäre ja schade, wenn der Wintergarten aufgrund einer falschen finanziellen Planung nicht fertig werden würde.

Der erste Gang ist aber immer, wie gesagt, zum Bauamt, erkundigen Sie sich nach vorhandenen Bauauflagen und nach dem Genehmigungsverfahren, fragen Sie nach notwendigen Unterlagen und nach individuellen Baufreiheiten. Dann sind Sie immer auf der sicheren Seite.
 


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