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Bauförderung - staatliche Förderungen

hausbau-ratgeber-ca.jpg Um zu Wohneigentum zu kommen, gibt es auch einige staatliche Förderungsmöglichkeiten, wie das Wohneigentumsprogramm, die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Eigenheimzulage. Letztere trifft abernur zu, wenn Kaufverträge oder notarielle Beglaubigungen zum Hausbau oder -erwerb vor dem 01. Januar 2006 unterzeichnet wurden.

Beim Wohneigentumsprogramm werden alle Privatpersonen unabhängig von Alter und Familienstand gefördert. Förderungsgegenstand sind der Bau oder Kauf von Häusern oder Eigentumswohnung, die vom Käufer selbst bezogen werden. Das Objekt kann von der KfW-Förderbank mit bis zu 30% der Gesamtkosten gefördert werden. Von der Finanzierung ausgeschlossen bleiben unter anderem die Umschuldung bereits bestehender Darlehen sowie Nachfinazierungen anderer Vorhaben und vermietete oder gewerblich genutzte Flächen. Lediglich der Grundstückskauf darf 6 Monate zurückliegen. Der Antrag sollte in jedem Fall vor Kauf oder Bau des Objektes stattfinden.

Werden auf einen Antrag des Arbeitnehmers hin Bausparbeiträge vom Arbeitgeber direkt an die Bausparkasse gezahlt, können diese Beiträge als sogenannte vermögenswirksame Leistungen im Sinne des 5. Vermögensbildungsgesetz abgesetzt werden. Jährlich können damit bis zu 470? pro Arbeitnehmer als vermögenswirksame Leistungen auf eien Bausparvertrag zusätzlich zu den nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigten Beiträgen angelegt werden. Dabei gelten seit dem 01. Januar 1999 die Einkommensgrenzen von 17.900? zu versteuerndem Einkommen bei Alleinstehenden und 35.800? bei Verheirateten. Die Arbeitnehmer-Sparzulage, die bewährt wird, beträgt 9%.

Loten Sie alle Möglichkeiten der Bauförderung mit unserem Ratgeber aus und informieren Sie sich umfassend.
Titel
Baugeld vom Staat
Baukindergeld - Kinderzulage für Bauwillige
Bausparförderung durch den Staat
Bausparprämie
Kinderzulage - Grundfölrderung des Hausbaus
Staatliche Bauförderung und Fördermittel
Wegfall der Eigenheimzulage


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