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Baukindergeld - Kinderzulage für Bauwillige
Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung - Bauförderung - staatliche Förderungen

Baukindergeld

Viele Familien und Paare entscheiden sich für den Bau oder den Kauf eines Eigenheimes, denn Wohneigentum zählt nach wie vor als einer der besten Vorsorgemaßnahme für das Alter und außerdem will man bereits für die Kinder etwas schaffen, was einen Wert hat und diesen auch behält.

Der Staat begrüßt die Entscheidung für die eigenen vier Wände sehr und hält eine Reihe von Zuschüssen bereit. Für Familien gab es zum Beispiel das Baukindergeld, welches aber zum 01.01.1996 in den Kinderzuschlag umgewandelt wurde. Das Baukindergeld wurde nur auf Antrag gewährt und war eng an die Eigenheimzulage gekoppelt.

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src="http://www.hausgarten.net/images/stories/baufi/haus-familie2-ca.jpg" width="200" height="133" align="left" hspace="6" alt="Image" title="Image" border="0" />Durch die Einführung des Baukindergeldes sollten vor allen Dingen Eltern zur Schaffung eines eigenen Heimes angeregt werden. Das Konzept der Bundesregierung ging auf und die Baubranche wurde angekurbelt.

Gewährt wurde es allen, die nach dem 31.12.1990 Wohneigentum gekauft oder geschaffen haben. Weitere Voraussetzungen zur Gewährung waren, dass entweder einen Monat lang Kindergeld bezogen oder über die Einkommensteuer ein Kinderfreibetrag gewährt wurde. Dabei war es egal, ob der Eigentümer des Wohneigentums der Bezieher war oder dessen Ehegatte. Das Kind bzw. die Kinder mussten aber zwingend zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören, der den Anspruch auf das Baukindergeld hatte und zwar während des gesamten Förderzeitraumes.

ImageDie Höhe des Baukindergeldes belief sich auf 1.000 DM pro Jahr und Kind. Diese 1.000 DM wurden von der Steuerschuld abgezogen. Das Baukindergeld wurde 8 Jahre lang gezahlt. Das Baukindergeld existierte vom 01.01.1991 bis 31.12.1995. Ob Baukindergeld gezahlt wurde, hing weiterhin von der Höhe des Einkommens des Antragstellers und dessen Partner ab. Zu Grunde gelegt wurde das Einkommen im Jahr der Antragstellung und das des Vorjahres.

Wie gesagt war die Zahlung von Baukindergeld fest mit der Zahlung der Eigenheimzulage verbunden. Nach Auslauf der Eigenheimzulage wurde auch kein Baukindergeld mehr gezahlt. Der Antrag auf Eigenheimzulage und Baukindergeld wurde beim zuständigen Finanzamt gestellt. Der Antrag durfte erst nach erfolgter Ummeldung in das Eigenheim gestellt werden. Nach Gewährung dieses Zuschusses erfolgte die Auszahlung einmal jährlich.

Durch die Umwandlung in den Kinderzuschlag änderte sich aber nichts Wesentliches. Im Grunde genommen wurde nur ein anderer Name gefunden.
 


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