Du bist hier: » » » Bausparförderung durch den Staat

Bausparförderung durch den Staat

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ist die private Baukonjunktur weitgehend zum Erliegen gekommen. Hatte die Ankündigung des Wegfalls der Eigenheimzulage noch einmal zu einem Boom an Bauanträgen geführt, so wurde die danach entstehende Lücke umso größer. Es ...



gibt zwar weiterhin staatliche Förderung für private Bauvorhaben, doch beschränkt sich diese entweder auf die Wohnungsbauprämie oder verschiedene Modernisierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Die Bausparförderung durch den Staat gibt es bereits seit mehr als 50 Jahren. Die Wohnungsbau- oder Bausparprämie wurde nämlich bereits in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts unter der Regierung von Bundeskanzler Konrad Adenauer eingeführt, um die Wiederaufbauleistung durch private Häuslebauer zu fördern. Gegenüber den 50er Jahren hat sich allerdings einiges geändert. Der Wohnungsmarkt hat sich gewandelt. Kinderreiche Familien, die sich günstig Wohneigentum schaffen wollen, werden immer seltener. Auf der einen Seite gibt es immer weniger Paare, die bereit sind, Kinder in die Welt zu setzen.

Und auf der anderen Seite hat die Generation der Erben überhaupt nicht mehr die Notwendigkeit, sich ein eigenes Haus zu bauen oder zu kaufen. Die Generation der 20- bis 40-jährigen hat heute in vielen Fällen bereits ein oder mehrere Häuser geerbt. ...



Mit dem Geburtenrückgang wird diese Tendenz noch weiter verstärkt. Bei den immer mehr vorherrschenden Ein-Kind-Familien kommen häufig gleich zwei Immobilien als Erbmasse in Frage. Kinderlose Ehepaare vererben ihre Immobilien auch schon einmal an Verwandte zweiten oder dritten Grades.

Als Folge der demografischen Entwicklung hat sich auch die Nachfrage nach staatlichen Fördermitteln geändert. Die Generation der Erben muss häufig nicht in Neubauten, sondern in die Modernisierung der geerbten Immobilien investieren. In vielen Fällen werden Mehrfamilienhäuser im Zuge des Erfalls in getrennte Eigentumswohnungen umgewandelt. Geblieben ist in allen Fällen die Frage der Baufinanzierung. Geblieben ist auch die Philosophie des Staates. Die Bausparförderung durch den Staat soll als Hilfe zur Selbsthilfe erfolgen. Wer über etwa ein Drittel Eigenkapital verfügt oder dieses durch eine Muskelhypothek einbringt, kann ein weiteres Drittel der Baukosten über ein Bauspardarlehen und den Rest über ein Hypothekendarlehen finanzieren. So lautet seit Jahren die allgemeingültige Formel für eine gesunde Baufinanzierung.

Mit der Bausparförderung durch den Staat werden gleich mehrere politische Ziele verfolgt. So wird der Bausparvertrag durchaus als Möglichkeit zur Geldanlage gesehen, der unter dem Strich auch die gesamtwirtschaftliche Sparquote erhöht. Die Intention des Staates ist hier klar. Menschen, die Vermögenswerte angespart haben, werden weniger häufig auf staatliche Transferleistungen angewiesen sein. Noch aus Adenauers Zeiten geblieben ist das Argument der Verbesserung der Wohnversorgung.

Darüber hinaus sieht der Staat in der Gewährung der Bausparförderung auch eine indirekte Wirtschaftsförderung, nämlich dann, wenn verstärkt Bauaufträge an Unternehmen erteilt werden. Die letzten beiden Argumente wurden aber jüngst durch die Abschaffung der Eigenheimzulage ad absurdum geführt. Immer aktueller wird dagegen die vierte Intention der Bausparförderung durch den Staat. Wer über Wohneigentum im Alter verfügt, muss keine Miete sparen und verbessert auf diese Art und Weise seine Altersversorgung.



NewsletterUnsere Heimwerker- und Garten-Newsletter informieren Sie über alle Neuigkeiten auf Hausgarten.net: Praxistipps, aktuelle Themen, Gutscheine & mehr!

Jetzt anmelden!

Baufinanzierung - Vergleich

Suchen auf Hausgarten.net

Benutzerdefinierte Suche