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Wegfall der Eigenheimzulage |
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Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung -
Bauförderung - staatliche Förderungen
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Wegfall der EigenheimzulageEine besondere Förderung zur Schaffung von Wohneigentum war die Eigenheimzulage. Zum 01.01.2006 beschloss die Bundesregierung allerdings den Wegfall der Eigenheimzulage.
Diese Grenze galt für alle Neuanschaffungen nach dem 01.01.2006. Für unterzeichnete Kaufverträge oder Bauanträge bis zum 31.12.2005 war der Wegfall der Eigenheimzulage nicht relevant. Wichtig war außerdem noch, dass für die Anschaffung des Objektes Geld bezahlt wurde. Geschenktes oder vererbtes Eigentum war nicht mit der Eigenheimzulage förderfähig.
Außerdem wurde die Eigenheimzulage nur gezahlt, wenn das Wohneigentum selbst genutzt wurde oder zur unentgeltlichen Nutzung an Angehörige
wie Eltern, Kinder oder Geschwister überlassen wurde.
Die Eigenheimzulage versprach einen Förderbetrag von bis zu 1250 EURO pro Jahr und das 8 Jahre lang. Die Höhe der Eigenheimzulage richtete sich nach den Anschaffungskosten. Sie betrug 1 Prozent dieser, bis zum oben genannten Höchstbetrag. Eltern profitierten zudem noch von der Kinderzulage, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllten.
Die Gewährung der Eigenheimzulage war an Einkommensgrenzen gebunden. Diese betrugen für Alleinstehende 70.000 EURO in den letzten zwei Jahren und für Verheiratete 140.000 EURO. Pro Kind gab es noch einmal 30.000 EURO obendrauf.
Trotz dem Wegfall der Eigenheimzulage ist es heute noch möglich, dieselbe zu beantragen. Bis zum Jahre 2013 ist die Eigenheimzulage noch verfügbar, wenn der Kaufvertrag, die Baugenehmigung oder die Bauanzeige vor dem 01.01.2006 bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.
Baugenehmigungen haben nämlich eine Geltungsdauer von bis zu 3 Jahren und Bauanzeigen sogar von bis zu 10 Jahren. In diesem Zeitraum muss die Fertigstellung des Objektes erfolgen. Das heißt wurde zum Beispiel die Baugenehmigung im Jahre 2005 erteilt, so muss die Fertigstellung spätestens im Jahre 2008 erfolgen. Danach kommt es zum Wegfall der Eigenheimzulage.
Die Förderung beginnt erst in dem Jahr des Einzuges zu laufen. Der Förderungszeitraum jedoch bereits bei Fertigstellung. Man sollte also nach Fertigstellung so schnell wie möglich einziehen, damit man den gesamten Förderzeitraum nutzen kann. Der Wegfall der Eigenheimzulage wird - wie bereits erwähnt - im Jahre 2013 endgültig sein.
Die Eigenheimzulage wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Beantragung innerhalb eines Monates nach dem der Festsetzungsbescheid ergangen ist. In den folgenden Jahren ist der Auszahlungsstichtag der 15. März.
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