Startseite arrow Baufinanzierung arrow Bausparen arrow Abschlussgebühr beim Bausparvertrag
 
Startseite
Suchen
Aktuelles
Garten Forum
Blog
Newsletter
Ratgeber
Arbeit im Garten
Kräuter
Gartengestaltung
Gartengeräte
Gartenpflege
Gartenteich
Gemüsegarten
Obstgarten
Kompost
Pflanzen
Pflanzenschutz
Rasen
Garten im Frühling
Garten im Sommer
Garten im Herbst
Garten im Winter
Garten Kreativ
Garten-Lexikon
Gartenmöbel
Kindergarten
Gesundheit
Baufinanzierung
Haus-Ratgeber
Finanzen
Energie
Baulexikon
Werkzeug
Service
Nistkasten
Botanische Gärten
Lifestyle
Branchenbuch
Service
Veranstaltungen
Gartenforum aktuell
Weihnachten 2008
Guten Rutsch in 2009 wünscht Hausgarten.net.

Stellen Sie uns Ihre Fragen zu diesem Beitrag.
Kostenloser Rat von Experten. Erfahren Sie mehr ...
Abschlussgebühr beim Bausparvertrag
Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung - Bausparen - Bausparvertrag zur Baufinanzierung

Abschlussgebühr beim Bausparvertrag

Bausparverträge sind aufgrund der Abschlussgebühr für die Verkäufer der Bauspargesellschaften oder freie Makler ein lukratives Geschäft. Je nach Bausparkasse und Tarif werden zwischen einem und 1,6 Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr beim Bausparvertrag fällig. Wer zum Beispiel einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro abschließt, muss eine Abschlussgebühr zwischen 500 und 800 Euro zahlen.

ImageManche Bauspargesellschaften bieten bereits beim Abschluss des Vertrages eine Wahlmöglichkeit an. Der Kunde kann wählen zwischen einem Prozent oder 1,6 Prozent Abschlussgebühr beim Bausparvertrag. Wählt der Kunde die höhere Abschlussgebühr, so erhält ...
er damit auch das Recht, den Bausparvertrag nach einer Frist von zwei Jahren ohne weitere Abschlussgebühr aufzustocken, dass heißt die Bausparsumme zu erhöhen. Hat er dagegen nur die niedrigere Abschlussgebühr gewählt, so wird bei der späteren Erweiterung der Bausparsumme eine erneute Abschlussgebühr in Höhe von einem Prozent fällig. Letztlich kann der Kunde bei der Wahl der höheren Abschlussgebühr also 0,4 Prozent sparen. Das macht freilich nur Sinn, wenn auch wirklich beabsichtigt ist, den Vertrag später aufzustocken. Die Aufstockung des Vertrages bietet nämlich den Vorteil, dass die Mindestansparzeit bereits angerechnet wird. Der Kunde könnte als im Zuge der Aufstockung eine einmalige größere Einzahlung leisten und so seine Bewertungszahl günstig beeinflussen.

Wer sich jedoch nicht sicher ist, ob er seinen Bausparvertrag später einmal aufstocken möchte, oder wer den Bausparvertrag als bloße Kapitalanlagemöglichkeit sieht, der sollte sich in jedem Fall für die niedrigere Abschlussgebühr beim Bausparvertrag entscheiden. Beim Vergleich unterschiedlicher Finanzierungsformen fällt die Abschlussgebühr nämlich durchaus ins Gewicht. Die niedrigen Zinsen des Bauspardarlehens müssen vor dem Hintergrund der Abschlussgebühr relativiert werden. Letztlich muss diese dann als zusätzliche Zinslast betrachtet und der Zinssatz für den Vergleich mit einem Annuitätendarlehen dann nach oben korrigiert werden. Das gilt übrigens auch für die Darlehensgebühr.

ImageAnleger, die beabsichtigen, ihr Bausparguthaben noch in der Ansparphase zu kündigen, sollten ebenfalls die negativen Auswirkungen der Abschlussgebühr berücksichtigen. Diese ist in diesem Fall nämlich verloren und wird auf keinen Fall erstattet. Bei vielen Bausparverträgen ist die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag auch verloren, wenn bei der Zuteilung auf ein Darlehen verzichtet wird. Hier sollten in jedem Fall die Vertragsbedingungen genau gelesen werden. Unter Umständen ist es auch möglich, über Mitarbeiterrabatte vergünstigte Abschlussgebühren zu erhalten oder eine individuelle Regelung auszuhandeln, die eine vollständige oder teilweise Erstattung der Abschlussgebühr vorsieht, wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird.

Die Finanzgerichte haben unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Abschlussgebühr eingeräumt. Danach können die Aufwendungen für die Abschlussgebühr dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Abschluss eines Bausparvertrages nicht in direktem Zusammenhang mit einer geplanten wohnwirtschaftlichen Maßnahme steht, der Bausparvertrag also einzig allein zum Zwecke der Kapitalanlage abgeschlossen wurde. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Abschlussgebühr beim Bausparvertrag ist auch dann gegeben, wenn mit dem Bausparvertrag eine Immobilie finanziert wird, die nicht selbst genutzt, sondern rein für erwerbswirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
 


mehr im Gartenforum
Haben Sie eine Frage zu diesem Thema? Über 13.000 Gartenfreunde warten auf Ihre Fragen, Erfahrungen und gute Unterhaltungen. Jetzt direkt zum Gartenforum.

Verwandte Themen
Weitere Informationen gewünscht? Lesen Sie hier weiter:
Die Redaktion von Hausgarten.net empfiehlt:
Weitere Ratgeber
Haus
Sicherheitstechnik
Vergleich anfordern
Unser Service für Sie:


© 2004 - 2009 Hausgarten.net
© 2004-2008 Hausgarten.net - Haftungshinweise
Ratgeber Garten · Haus · Sicherheitstechnik · Gartenforum · Produkte · Newsletter
Hausgarten.net Kontakt · Impressum · Werbung · Jobs · Sitemap · Presse · Team
Partner Empfehlungen · Partner · Tipps