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Bausparvertrag kündigen (Kündigung) |
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Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung -
Bausparen - Bausparvertrag zur Baufinanzierung
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Bausparvertrag kündigen (Kündigung)Ein Großteil der bundesdeutschen Arbeitnehmer schließt im Laufe seines Arbeitslebens einen Bausparvertrag ab. Viele tun dies, ohne genau zu wissen, ob sie den Bausparvertrag und das Darlehen einmal für wohnwirtschaftliche Zwecke überhaupt benötigen. Häufig wird der Bausparvertrag einfach besonders in jungen Jahren abgeschlossen, um eine Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen zu haben und um in den Genuss der Wohnungsbauprämie zu gelangen.
Die persönlichen Lebensumstände können jedoch auch Entwicklungen ergeben, in denen der Bausparer zum Ergebnis kommt, dass er den Vertrag überhaupt nicht benötigt. Häufig treten auch akute finanzielle
Engpässe auf, und der Bausparer benötigt kurzfristig liquide Mittel. Das kann schon der Fall sein, wenn durch einen selbst verschuldeten Unfall der Wagen, der dringend zum Erreichen der Arbeitsstelle benötigt wird, zerstört wird. Ohne Vollkaskoversicherung ist hier eine Reinvestition notwendig. Sind dann keine weiteren Rücklagen vorhanden, so wird häufig der Bausparvertrag als eine Art Sparbuch betrachtet, auf das man zurückgreifen kann.
Jetzt stellen sich viele Bausparer die Frage, nach den Kündigungsmöglichkeiten. Generell unterscheidet man zwei Arten von Kündigungen beim Bausparvertrag, eine Kündigung während der Ansparphase und eine Kündigung während der Rückzahlung des Darlehens. Beide Varianten sind möglich. Generell gilt, dass man jederzeit den Bausparvertrag kündigen kann. Bausparer, die während der Ansparzeit ihren Bausparvertrag kündigen, müssen je nach Bausparkasse eine Sperrfrist von drei oder sechs Monaten beachten. Kündigt der Bausparer seinen Vertrag während dieser Sperrfrist, fordert die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann bis zu einem Prozent pro Monat betragen. In jedem Fall sollte sich der Bausparer darüber im Klaren sein, dass mit der Kündigung in der Ansparphase auch sämtliche Zinsen, eventuell schon berechnete und auf dem Konto verbuchte Arbeitnehmersparzulagen sowie Bausparprämien verloren gehen. Nur wenige berücksichtigen dabei, dass selbstverständlich auch die gezahlte Abschlussprovision nicht erstattet wird. Bausparer, die während der Ansparphase ihre Bausparverträge kündigen, müssen also herbe finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Deshalb sollte man einen Bausparvertrag nur ansparen, wenn kurzfristig keine Anschaffungen anstehen oder anderweitig noch kurzfristig verfügbare liquide Mittel existieren.
Anders verhält es sich freilich, wenn der Bausparvertrag nicht in der Ansparphase, sondern nach der Zuteilung und nach der Auszahlung des Darlehens, also in der Rückzahlungsphase gekündigt werden soll. Streng genommen handelt es sich hier gar nicht um eine Kündigung, sondern um eine vorzeitige Rückzahlung oder eine Sondertilgung. Jeder Bausparer kann jederzeit auf diese Weise seinen Bausparvertrag kündigen, und zwar ohne dass dadurch Gebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen. Als Fazit bleibt festzuhalten: Wer einen Bausparvertrag kündigen möchte, der sollte dies nach Möglichkeit nicht in der Ansparphase und wenn, dann schon gar nicht während der Sperrfrist tun. Besser ist es hier, bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen zur Überbrückung ein Annuitätendarlehen aufzunehmen und dieses dann nach Ablauf der Zinsbindungsfrist mit dem Bauspardarlehen abzulösen. Darüber hinaus bieten die Bausparkassen auch alternative Möglichkeiten zur Kündigung des Bausparvertrags. So kann man Verträge ruhen lassen oder auch teilen.
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