|
Bausparvertrag - Informationen für Bausparer |
|
Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung -
Bausparen - Bausparvertrag zur Baufinanzierung
|
BausparvertragDer Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, der zwischen dem Bausparer und einer Bausparkasse zustande kommt. In der Regel werden damit wohnwirtschaftliche Baumaßnahmen finanziert. Im Bausparvertrag sind die Höhe der Bausparsumme geregelt, die Mindestsparzeit, der Regelsparbetrag, die erforderliche Bewertungszahl für eine Zuteilung des Bauspardarlehens und natürlich auch die Mindestansparsumme, damit das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Bausparvertrag ist in der Regel ein Bestandteil von mehreren Finanzierungsformen bei der Immobilienfinanzierung. Es gilt hier die Faustregel, dass neben einem Drittel Eigenkapital, ein Drittel durch einen Bausparvertrag und ein Drittel durch ein weiteres Immobiliendarlehen finanziert wird. Darüber hinaus ist der Bausparvertrag eine begehrte Anlageform für,
bei der Arbeitnehmersparzulagen und Wohnungsbauprämien gewährt werden.
Allgemein gelten Bausparverträge deshalb als begehrt bei den Häuslebauern, weil sie eine weitestgehende Zinssicherheit bieten. Der Bausparer weiß schon beim Abschluss des Bausparvertrages, welche Guthabenzinsen er in der Ansparphase erhält und welche Darlehenszinsen er in der Phase der Rückzahlung des Darlehens zu zahlen hat. Er kann darüber hinaus genau ablesen, wann er mit der Tilgung des Darlehens fertig sein wird. In der Regel wird zunächst in einer Ansparphase das Bausparguthaben angespart. Zum Bausparguthaben zählen alle Einzahlungen einschließlich der vermögenswirksamen Leistungen sowie die Zinsen der Bausparkasse und die staatliche Arbeitnehmersparzulage sowie die vom Staat gezahlte Wohnungsbauprämie. Die Einzahlungen in den Bausparvertrag können einmalig pro Jahr oder regelmäßig erfolgen. In den Allgemeinen Bausparbedingungen ist ein Regelsparbetrag von mindestens 0,5 Prozent der Bausparsumme im Monat niedergeschrieben. Je nach Tarif variiert die Mindestsparzeit, also die Zeit zwischen dem Abschluss des Bausparvertrags und der Zuteilung, zwischen zwölf und 80 Monaten.
Ein Bausparvertrag ist dann zuteilungsreif, wenn die Mindestansparsumme erreicht, die Mindestsparzeit überschritten und der Vertrag bei der in den Vertragsbedingungen vereinbarten Bewertungszahl angelangt ist. Die Bewertungszahl selbst errechnet sich aus den Sparbeträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit und wird jeweils quartalsweise oder monatlich saldiert.
Ist der Bausparvertrag nach den Bestimmungen des abgeschlossenen Tarifs zuteilungsreif, so wird der Bausparer in der Regel mit einem Vorlauf von etwa einem Jahr darüber informiert. Er kann dann den Zeitpunkt für die Auszahlung seines Guthabens oder für die Auszahlung der kompletten Bausparsumme inklusive des Bauspardarlehens wählen. Selbstverständlich kann es auch bei der Bausparkasse zu Verzögerungen bei der Zuteilung und Auszahlung von Guthaben und Darlehen kommen. Die Bauspardarlehen werden in der Regel über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren zurückgezahlt. Sie sind zwar nominal relativ niedrig verzinst. Die monatliche Rate ist aufgrund der hohen Tilgungsrate jedoch wesentlich höher als bei vergleichbaren Annuitätendarlehen. Das Bauspardarlehen kann jederzeit teilweise oder ganz zurückgezahlt werden, ohne dass die Bausparkasse hier Vorfälligkeitsentschädigungen erhebt. Die Absicherung des Bauspardarlehens erfolgt bei kleineren Summen über eine günstige Risikolebensversicherung und bei größeren Beträgen über eine nachrangige Grundbucheintragung.
|