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Rendite beim Bausparen
Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung - Bausparen - Bausparvertrag zur Baufinanzierung

Rendite beim Bausparen

Rendite beim Bausparen ist kein Widerspruch in sich. Sicherlich ist der klassische Bausparer als Anlageform bei den Gut- und Besserverdienenden verpönt. Aber, wer sich schon einmal die Finger richtig an der Börse verbrannt hat, weiß die Vorteile von festverzinslichen Wertpapieren zu schätzen und ist bereit, für die Zinssicherheit auch Abstriche bei der Rendite zu machen. Die Bausparkassen haben diese neue Zielgruppe erkannt und verstärken zudem ihre Anstrengungen in der Werbung um junge Kunden und Kunden mit niedrigerem und mittlerem Einkommen. Seit der Einführung des Euro ist unabhängig von der Einkommensklasse Sparen wieder in.

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height="200" align="left" hspace="6" alt="Image" title="Image" border="0" />Damit hat in jüngster Zeit der oftmals als spießig verpönte Bausparvertrag eine Renaissance als Anlageform mit guten Renditen erfahren. Nimmt man die staatliche Förderung in hinzu, so garantieren günstige Tarife der Bausparkassen heute über einen Zeitraum von sieben Jahren durchschnittliche jährliche Renditen von fünf und mehr Prozent. Rendite beim Bausparen gibt es also wirklich. Es ist fast überflüssig zu sagen, dass die fünfprozentige Rendite die klassischen Sparpläne der Sparkassen weit hinter sich lässt.

Voraussetzung für die Rendite beim Bausparen sind neben einem ordentlichen Guthabenzins die staatlichen Förderungen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen auf den Bausparvertrag einzahlt, kann mit einer staatlichen Förderung über die Arbeitnehmersparzulage rechnen. Darüber hinaus zahlt der Staat auch eine Wohnungsbauprämie auf das angesparte Kapital. Kündigt der Sparer seinen Bausparvertrag vor Ende der siebenjährigen Sperrfrist, so muss er freilich die erhaltenen Prämien an den Staat zurückzahlen. Wer jedoch die sieben Jahre abwartet, darf die Prämien behalten, auch wenn er das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet. Selbst unter Berücksichtigung der Abschlussprämie ergibt sich so unterm Strich eine attraktive Verzinsung. Mit der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie zahlt der Staat so jährlich bis zu 90 Euro zu den Zinsen dazu.

ImageFreilich lassen sich diese attraktiven Zulagen nur nutzen, wenn der Arbeitnehmer sich innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bewegt. Für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage gilt, dass Ledige über nicht mehr als 17900 Euro und Verheiratete über nicht mehr als 35800 Euro zu versteuerndes Einkommen verfügen dürfen. Für die Gewährung der Wohnungsbauprämie liegen diese Grenzen für Ledige bei 25600 und für Verheiratete bei 51200 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Pro Arbeitnehmer ist für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage ein Maximalbetrag von 470 Euro jährlich prämienbegünstigt. Bei der Wohnungsbauprämie sind 512 Euro für Ledige und 1024 Euro für Verheiratete prämienbegünstigt. Der Staat verzinst diese Beträge mit 8,8 beziehungsweise neun Prozent pro Jahr. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Summen auch jedes Jahr neu auf den Bausparvertrag eingezahlt werden. Hinzu kommt für diese Beträge noch einmal die normale Guthabensverzinsung durch die Bausparkasse.

Durch die Wahl entsprechend flexibler Tarife lässt sich die Rendite beim Bausparen noch weiter erhöhen. Einzelne Institute bieten Renditen beim Bausparen, die sich über gestaffelte Zinsen über die Jahre erhöhen. Ähnlich wie bei klassischen Sparplänen ist die Verzinsung dann in den ersten Jahren niedrig, zum Beispiel deutlich unter drei Prozent, und überschreitet in den Folgejahren dann sogar die fünf Prozent Marke. Hin und wieder finden sich auch noch Tarife, die bei Nichtinanspruchnahme des Bauspardarlehens einen nachträglichen Zinsbonus gewähren.
 


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