Wespennest entfernen - Ja oder nein?

pixelio.de / Uwe Steinbrich(Bild: pixelio.de / Uwe Steinbrich) Die schwarz-gelben Insekten gehören nicht gerade zu den beliebten Tierchen ihrer Art. Siedeln sich Wespen in der Nähe des Hauses oder im eignen Garten an häufig frequentierten Stellen an, dann denkt man meist daran das Nest zu entfernen. Generell sollte man aber daran denken, dass Wespen vor allem für Gärtner wichtige Dienste leisten, weil sie unerwünschte Insekten vertilgen. Daher sollte man, bevor man an eine Umsiedlung des Wespenstaates oder gar eine Vernichtung denkt, darüber nachdenken, ob vielleicht doch Miteinander von Mensch und Insekt möglich ist.

Außerdem gilt es zu beachten, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz wildlebende Tiere weder mutwillig beunruhigt noch ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder gar getötet werden dürfen. Weiterhin ist es verboten die Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Kann man sich mit den surrenden Nachbarn arrangieren, dann hat man im Herbst sowieso seine Ruhe, denn dann stirbt das Wespenvolk und zurück bleibt nur das verwaiste Nest. Die überlebenden Jungköniginnen gründen im folgenden Jahr meist ihren eigenen Staat an einer anderen Stelle.

Schutz-/Vorsichtsmaßnahmen

In der Regel ist die Einflugschneise vor den Nestern eng begrenzt. Vermeiden sollte man jedoch in einer Entfernung von zwei bis drei Meter zum Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen wie etwa Rasenmähen. In dieser Zone die Flugbahn besser nicht verstellen. Sollte sich ein Wespenstaat in der Fensternähe sein Nest gebaut haben, dann kann die Anbringung eines Insektengitters sehr hilfreich sein. Weiterhin sollte man es vermeiden in mögliche Einfluglöcher zu stochern. Auch sollte man keinen Wasserstrahl auf die Nester richten. Um unliebsamen Begegnungen mit den nicht ganz harmlosen Tierchen zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Nestern in Hausnähe oder unweit von Sitzplätzen die Wespen mit Hilfe von Brettern oder Tüchern zu ihrem Einflugloch zu lenken.

Bekämpfung Fachleuten überlassen

Nach einer naturschutzrechtlichen Beratung / Prüfung ist ein Beseitigen Tiere nur dann erlaubt, wenn das Wespen- oder Hornissennest aufgrund seiner Lage eine unmittelbare Gefahr für den Menschen beziehungsweise die “öffentliche Sicherheit und Ordnung” darstellt. Das kann zum Beispiel sein, wenn das sich das Nest im Wohnraum befindet oder wenn Betroffene allergisch auf Wespenstiche reagieren. Auf keinen Fall sollte man jedoch selbst Hand anlegen sondern die Bekämpfung Fachleuten zum Beispiel von der Feuerwehr überlassen.

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