(Bild: pixelio.de / ehuth) Noch bis einschließlich 30. September 2008 haben Gebäudeeigentümer generell die Wahlfreiheit sich zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsbasierten Energieausweis zu entscheiden. Ab dem 1. Oktober 2008 benötigt man einen Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, sofern der Bauantrag für dieses Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Ausgenommen davon sind Wohngebäude, bei denen beim Bau selbst oder durch eine spätere Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde. Für solche Gebäude ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Die Eigentümer von anderen Bestandsgebäuden haben auch weiterhin die Wahlfreiheit. Während für Baudenkmäler kein Energieausweis ausgestellt werden muss, ist für Neubauten der Bedarfsausweis bereits seit 2002 verpflichtend vorgeschrieben.
Weitere Informationen zum Energiepass gibt es unter anderem hier im Blog unter
Energiepass: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Energieausweis – Nähere Informationen über Online-Check
sowie auch bei der Deutschen Energie-Agentur unter www.dena-energieausweis.de

Der Energieausweis ist mittlerweile ein wichtiges Mittel zur wahrung der Transparenz geworden. Mieter und Käufer können sofort sehen wie der Energieverbrauch in den letzten Jahren war und wo die entwicklung hingeht.
Geschrieben von Energieausweis | 20. Januar 2010, 08:05