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Gewinnen mit der Sonne

pixelio.de / Rainer Sturm(Bild: pixelio.de / Rainer Sturm) Um mit der Kraft der Sonne zu gewinnen brauchen Hausbesitzer keine Solarzellen zu kaufen. Denn auch mit gemieteten Solarzellen kann man Geld verdienen. So kann man zum Beispiel – wie es viele Kommunen und Gemeinden vormachen – sein Dach an jemanden verpachten, der darauf Solarzellen installiert. So ein Geschäft ist für beide Seiten lukrativ.

Wie das Immobilienportal Immowelt.de mitteilt verdient der Betreiber der Solaranlage mit der garantierten Einspeisvergütung und der Dachbesitzer an der Pacht. Die Einspeisevergütung ist über 20 Jahre hinweg gesetzlich garantiert. Als Pachtzahlungen kann der Dachbesitzer je Quadratmeter Dachfläche mit einem Betrag zwischen 50 und 80 Euro rechnen, so rechnet es die Dachbörse Alpensolar vor. Mit einer Fläche von beispielsweise 150 Quadratmetern ließe sich also ein Betrag von 12.000 Euro erwirtschaften.

Natürlich können umgekehrt auch Privatpersonen zu Solarstromerzeugern werden, sogar ohne dass sie ein eigenes Dach haben. Dann nämlich können sie sich etwa im Internet auf eine der zahlreichen Dachbörsen nach einer geeigneten Fläche umschauen. Dort werden die unterschiedlichsten Größenklassen angeboten, angefangen vom überschaubaren Einfamilienhausdach bis hin zum riesigen Industriehallendach. Ganz wichtig ist für die Fotovoltaik die Eignung der Dachfläche. Hierfür ist eine sonnige Lage mit möglichst wenig Schatten und am besten mit Südausrichtung wichtig. Auf einem optimalen Dach lassen sich mit einer guten Solaranlage bestenfalls zweistellige Renditen erwirtschaften.

Von enormer Bedeutung ist für beide Parteien der Pachtvertrag, der genauen Regelungen enthält. Dem Betreiber sollte eine dingliche Sicherung im Grundbuch eingeräumt werden. Dies ist vor allem deshalb wichtig, damit sichergestellt ist, dass die Solaranlage über den kompletten Zeitraum von 20 Jahren betrieben werden kann und damit der Betreiber bei technischen Störungen das Dach betreten darf. Der Solar-Investor kann seine Risiken minimieren, wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch im ersten Rang eingetragen wird. Schließlich möchte er auch wenn die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert wird seine Rechtliche Grundlage behalten, um mit der Anlage weiter Strom produzieren zu können.

Weil die garantierten Einspeisevergütungen für Solarstrom in den folgenden Jahren erheblich sinken werden, sollte man bald noch eine Anlage errichten lassen. Denn laut Gesetz kann man trotzdem 20 Jahre lang von den Sätzen profitieren, die im Jahr der Errichtung galten. Experten sind der Meinung, dass man sich aber auch künftig um die Rentabilität von Fotovoltaik-Anlagen nicht zu sorgen braucht. Denn wenn die Erwartungen der Fachleute sich erfüllt, dann sinkt der Preis für Solarzellen gleichermaßen wie die abnehmende Förderung.

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