Begriff “Passivhaus” gesetzlich nicht geschützt
(Bild: VPB) Am kommenden Wochenende (07. - 09. November 2008) findet der fünfte Tag des Passivhauses statt. Doch Passivhaus ist nicht gleich Passivhaus. Bauträger und Fertighausanbieter locken potenzielle Hauskäufer mit Versprechungen, dass man mit einem Passivhaus die Heizkosten gen Null drosseln könne. Vor solchen oder ähnlichen Angeboten warnt jedoch der Verband Privater Bauherren (VPB) und empfiehlt Bauherren eine sorgfältige Prüfung.
Passivhäuser sind Gebäude für die Zukunft. Mittlerweile können sie sich sogar zu verhältnismäßig erschwinglichen Preisen erstellt werden. Allerdings ist der Begriff “Passivhaus” nicht geschützt, so der VPB. Denn es gäbe keine verbindlich Regelung für die Werte, die ein Passivhaus erreichen soll, so dass Anbieter den Passivhausstandard risikolos versprechen könnten. Deshalb rät der Verbrauchschutzverband Baufamilien zur Vorsicht. Im Vertrag sollte also nicht nur der Begriff “Passivhausstandard” vermerkt, sondern darüber hinaus auch konkrete Heiz- und Verbrauchswerte garantiert werden. Denn nur wenn dies vertraglich festgelegt ist, dann kann man später auch wirklich prüfen, ob es sich bei dem Gebäude tatsächlich um ein Passivhaus handelt oder nicht.
Gebaut wurde das erste Passivhaus 1991 in Darmstadt-Kranichstein im Rahmen einer Studie welche unter anderem vom Hessischen Umweltministerium begleitet wurde. Mittlerweile hat sich in der Branche der Begriff “Passivhaus” etabliert und zwar für Häuser, welche im Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche nicht mehr als 1,5 Kubikmeter Erdgas oder 1,5 Liter Heizöl verbrauchen. Passivhäuser sollte man nicht mit Niedrigenergiehäusern verwechseln. Für letztere gibt es seit 2002 einen gesetzlich vorgeschriebenen Standard, welcher für alle Neubauten gilt. Die Verbrauchswerte eines Niedrigenergiehauses liegen pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr bei maximal sieben Liter Heizöl beziehungsweise bei sieben Kubikmeter Erdgas.
Für die verwendeten Materialien der Bau- und Dämmstoffe im Passivhausstandard gibt es keine Vorgaben. Stimmen müssen lediglich die Konzepte und die Berechnungen für das Haus und seine Dämmung. Zu den zentralen Elementen im Passivhauskonzept gehört die Lüftungsanlage. Diese wiederum erfordert eine Luftdichtheit der Gebäudehülle. Um wertvolle Wärme nicht über die Luft durch Fugen und Ritzen zu verlieren muss das Haus absolut luftdicht sein. Dies kann man mit Hilfe des Blower-Door-Tests überprüfen. So ein Test sollte ebenfalls im Vertrag verbindlich festgehalten werden, legt der VPB Bauwilligen dringend ans Herz.
Bauherren und Immobilienkäufer werden seit 30 Jahren durch den Verband Privater Bauherren (VPB) beraten und betreut und zwar in Fragen rund ums Bauen, Modernisieren und Energiesparen. Dabei bildet der Mittelpunkt der Bauherrengespräche natürlich die persönliche Beratung. So bieten auch die Sachverständigen des VPB anstelle von standardisierten Leistungspaketen individuelle Lösungen an, die und auf das jeweilige Bauobjekt abgestimmt sind.