(Bild: pixelio.de / Michael Bührke) Ganz gleich ob das funkelnde Tischfeuerwerk, laute Knall- oder schöne bunte Feuerwerkskörper, an Silvester möchten nur wenige Menschen auf den schönen Glitzerspaß verzichten. Allerdings bergen diese Raketen bei unsachgemäßer Anwendung große Risiken. Damit man sich die Freude nicht verdirbt sollte man zur eignen Sicherheit aber auch zum Schutz von Haus und Grundstück einige Sicherheitstipps beherzigen.
Schon beim Einkauf der Feuerwerkskörper sollte man auf die Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) achten. Ein sicheres Feuerwerk erkennt man an der aufgedruckten ¢â‚¬Å¾BAM-Zulassungsnummer ¢â‚¬Å“ und der seriösen Bedienungsanleitung. Auf jeden Fall sollte man die Gebrauchshinweise des Herstellers lesen. Bis auf wenige Ausnahmen, welche deutlich gekennzeichnet sein sollten, darf ein Feuerwerk nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden. Beim Tischfeuerwerk beispielsweise ist darauf zu achten, dass es zum einen auf einer feuerfesten Unterlage steht und zum anderen ein ausreichender Abstand eingehalten wird zu leicht entzündlichen Materialien wie Luftschlangen, Girlanden oder auch Gardinen.
Als Alternative zum traditionellen Bleigießen, kann man statt des giftigen Materials welches später als Sondermüll entsorgt werden müsste auch Wachs nehmen. Sicherlich sind dafür auch noch Reste von den Adventskranzkerzen im Haushalt vorhanden.
Nachdem Feuerwerkskörper und Raketen angezündet wurden ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Weiterhin sollte man Feuerwerkskörper weder blindlings wegwerfen geschweige denn damit auf Personen oder Gegenstände zielen. Blindgänger sollten nie nochmals angezündet werden. Raketen dürfen grundsätzlich nur senkrecht abgefeuert werden und zwar aus standfesten Behältnissen wie zum Beispiel aus leeren Glasflaschen die sicher im Getränkekasten stehen.
In der Silvesternacht sollten sich auf dem Balkon und der Terrasse keine brennbaren Gegenstände, Möbel oder Hausrat befinden. Fenster und Türen hält man dann am besten geschlossen. Zu Reetdachhäusern ist der örtlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand einzuhalten.
Sollte es dennoch zu einem Brand- oder Unfall kommen sollte man umgehend den Notruf 112 informieren. ‚ Nicht vergessen sollte man außerdem, dass in Deutschland Raketen offiziell nur zwischen 18 Uhr am 31. Dezember bis um ein Uhr morgens am 1. Januar abgefeuert werden dürfen.
Hausgarten.net wünscht in diesem Sinne schon jetzt allen Leserinnen und Lesern einen sicheren Start in das neue Jahr und alles Gute für 2009!

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[...] sich einen Überblick über die zugelassenen Feuerwerkskörper verschaffen möchte, kann dies über die von der BAM veröffentlichten Listen (Stand: 1.Dezember [...]