(Bild: pixelio.de / S. Hofschlaeger) Ruhe und Entspannung wünscht man sich in Haus und Garten nicht nur am heutigen Tag gegen Lärm. Damit den Ohren zuhause nicht zuviel zugemutet wird – langjährige hohe Geräuschpegel können zu unheilbaren Gehörschäden führen – gibt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA) einige Tipps und Hinweise zum Lärmschutz in Haus und Garten.
Für Arbeitsplätze ist die Überschreitung des Grenzwertes von 85 Dezibel (A) gemäß der neuen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aus dem Jahr 2007 untersagt. Auch wenn für die Freizeit keine solchen Verordnungen gelten, sollte man sich trotzdem an diesen Vorgaben für die Berufswelt orientieren. Schließlich macht das Gehör keinen Unterschied zwischen der Arbeitswelt und dem Privatleben.
Lärmarme Maschinen bevorzugen
Beim Einkauf von Elektrogeräten sollte man die verschiedenen infrage kommenden Modelle hinsichtlich ihrer Lärmbelastung miteinander vergleichen. Um diese herauszufinden sollte man einen Blick auf die Verpackung oder in der Bedienungsanleitung werfen. Vor allem bei in der Regel laut arbeitenden Garten- oder anderen Haushaltsgeräten findet man oftmals Angaben zum Betriebsgeräusch. Sollte dies nicht vorhanden sein oder wenn man mit der Angabe nicht viel anfangen kann, dann sollte man sich nicht scheuen den Händler um einen Test zu bitten, damit man selbst hören kann wie stark die Geräuschenwicklung ist. Diese Angabe kann mitunter in unterschiedlichen Kenngrößen beschrieben werden. Doch innerhalb einer Gerätegruppe sollten die Geräuschangaben normalerweise einheitlich dargestellt werden.
Vor allem lärmarme Produkte werden von den Herstellern meist gesondert gekennzeichnet mit Angaben wie zum Beispiel ‚ “flüsterleise”, “besonders leise” oder “schallgedämpft”. Manchmal weisen jedoch bereits im Produktnamen Zusätze wie “Silent” oder “Silencio” ‚ auf ein leise arbeitendes Gerät hin. Aber auch das Umweltzeichen Blauer Engel mit dem Zusatz “weil lärmarm” signalisiert dem Verbraucher auf Anhieb, dass es sich dabei um ein deutlich leiseres Gerät handelt im Vergleich zu anderen Produkten.
Hat man nun aber bereits eine Maschinen oder ein Gerät, welches nicht so leise arbeitet, dann sollte man während des Betriebs Gehörschutz tragen. Um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, sollte man dann aber auch die Ruhezeiten beachten.
Lärm außen vor lassen
Doch nicht nur von den eigenen Geräten geht Lärm aus. Auch in der Nachbarschaft werden oft lärmende Maschinen oder Werkzeuge benutzt. Oder auch wer an einer viel befahrenen Straße wohnt, möchte die unerwünschte Geräuschkulisse gerne außen vor lassen. Hierfür ist eine gute Dämmung, welche neben der Kälte und Wärme auch den Lärm abhält, ebenso wichtig wie Schallschutzfenster mit Doppel- oder Dreifachverglasung.








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[...] beziehen sich Gutachter, was den Stand der Technik in Sachen Schallschutz in Gebäuden anbelangt, auf die VDI-Richtlinie 4100 ¢â‚¬Å¾Schallschutz von [...]
[...] persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören neben der Helmkombination mit Gesichts- und Gehörschutz auch an die Witterung angepasste Jacke und Handschutz sowie Schnittschutzstiefel und [...]
[...] wird es wohl in Frankreich auf taube Ohren stoßen, weil es dort schon jetzt entsprechende Lärmschutz-Vorschriften [...]