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Bei der Immobiliensuche: Nicht an der Nase herumführen lassen!

pixelio.de / Widdertier(Bild: pixelio.de / Widdertier) Vom Handel her kennt man, dass mit Licht und Beleuchtung “getrickst” wird, damit beispielsweise Fleisch und Fisch beziehungsweise Obst und Gemüse besser aussehen. Findige Immobilienanbieter wollen ihre potenziellen Käufer im wahrsten Sinne an der Nase herumführen und setzen auf das Riechorgan zur Steigerung der Kauflust.

Es gibt viele Aromen und Geruchsstoffe, die einen positiven Eindruck vermitteln sollen. So zum Beispiel erweckt etwa ein nach Zitrus, Essig oder Schmierseife riechendes Badezimmer den Eindruck von Sauberkeit. Und wenn es in der Küche etwa nach selbst gebackenem Kuchen oder ähnlichem duftet, kommt spontan ein heimeliges Gefühl bei den Interessenten auf.

Nicht immer nur der Nase nach

Aber eigentlich sollte man sich bei der Immobilienbesichtungung auch auf die weitere Sinne verlassen und natürlich genauer hinschauen und auch hinhören. Schließlich könnte es nämlich durchaus trügerisch sein, wenn man sich allein auf die Nase verlässt.

Informationspflicht seitens des Verkäufers

Alles kann man leider auch nicht auf Anhieb feststellen, etwa ob gesundheitsschädigende Baustoffe wie Asbest verbaut worden sind. In Zweifelsfällen – also bei älteren Immobilien – sollte man sich nicht schauen den Makler oder den Verkäufer direkt zu fragen. Allerdings wäre ‚   nach dem Urteil vom Bundesgerichtshof mit dem (Az.: V ZR 30/08) der Verkäufer sowieso zur Information verpflichtet. Das heißt, wenn er weiß oder den begründeten Verdacht hat, dass in der angebotenen Immobilie gesundheitsgefährdende Stoffe verbaut worden sein könnten, dann muss er dies dem Kaufinteressent ungefragt mitteilen.

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