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Eigentlich ist es ja wohl Allen klar, dass ein Holzkohlegrill nicht im Haus betrieben werden soll. Trotzdem warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) dringend vor der Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch die unsachgemäße Verwendung von Holzkohlegrills in Innenräumen. Doch wie kommt das BfR dazu vor etwas zu warnen, was doch Jedem klar sein dürfte? Dem BfR wurden im Rahmen der gesetzlichen Mitteilungspflicht für Vergiftungen acht Vergiftungsfälle durch Kohlenmonoxid mit Todesfolge gemeldet, bei denen jeweils Holzkohlegrills in Innenräumen betreiben worden sind.
Der Holzkohlegrill darf also nur im Freien verwendet werden. Im Innenraum darf mit Holzkohle selbst dann nicht gegrillt werden, wenn alle Türen und Fenster geöffnet sind! Im Handel werden seit ein paar Jahren kohlebeheizte Tischgrills angeboten. Zum Teil werden sie sogar so beworben, als wären sie für eine Nutzung im Haus geeignet. In Wahrheit können offene Feuerstellen im Innenraum ohne direkten Abzug aber schnell lebensgefährlich werden.
Kaum jemand möchte, dass bei Regen seine Grillparty im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser fällt. Das muss auch nicht sein. Man kann sie auch ins Haus verlagern, allerdings nur wenn man auf den Holzkohlegrill verzichtet und den für Innenräume geeigneten Elektrogrill zum Brutzeln von Steak, Gemüse und Co. verwendet.
