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Ehe man mit dem Projekt ¢â‚¬Å¾Hausbau ¢â‚¬Å“ beginnt stehen erst einmal die Suche und die Auswahl des entsprechenden Grundstückes an. Dabei kommt es jeweils auf die verschiedenen Umstände an, ob man sich dieses kaufen oder pachten möchte beziehungsweise kann. Die Grundstücksfrage ist oft nicht ganz einfach zu lösen, denn sie ist meist mit erheblichen Problemen bezüglich der Finanzierung verbunden. Wenn der Kauf des Baugrundstückes den größten Teil des für den Hausbau vorgesehenen Kapitals verschlingt, sollte man die Alternative Erbbaupacht in Erwägung ziehen.
Vor allem wenn man in Ballungszentren bauen will ist dies bestimmt ein guter Kompromiss, um den Traum vom Hausprojekt nicht vorzeitig platzen lassen zu müssen. Im Vergleich zum Kauf kann die Erbpacht günstiger sein, weil sie nicht zu einer Erhörung der notwendigen Kreditaufnahme führt. Damit werden attraktive Bauplätze zugänglich gemacht.
Erbpacht – Was man darunter versteht und wie es funktioniert
Unter dem Begriff Erbpacht oder Erbbaupacht versteht man die Verpachtung eines Grundstückes für einen relativ langen Zeitraum – meistens für 99 Jahre. Dem Pächter wird dabei das Recht eingeräumt das Grundstück zu bebauen, es zu vererben beziehungsweise auch das durch den Pachtvertrag erworbene Erbbaurecht zu veräußern. Die juristischen Grundlagen zum Erbbau sind ‚ geregelt in dem Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) zu finden unter http://bundesrecht.juris.de/erbbauv/index.html. Die Rechte des Pächters sind ähnlich denen eines Eigentümers. Der Vertrag wird auch notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen. Manche Verträge erlauben auch ein Ankaufsrecht, sofern der Pächter später einmal ¢â‚¬Å¾echter ¢â‚¬Å“ Eigentümer des Grundstücks werden möchte. Ein Pachtzins wird für die Nutzung des Landes vereinbart.
Eigentümer – Wer Land verpachtet
Angeboten werden solche Erbbaupachtgrundstücke oftmals von öffentlichen oder gemeinnützigen Institutionen, zum Beispiel Kirchen, Stiftungen oder Gemeinden. Private Anbieter kommen zwar nur gelegentlich vor, die Verträge mit ihnen sind dafür aber eher komplizierter.
Finanzielle Vorteile – Ein Kostenbeispiel
Um die finanziellen Vorteile eines Erbpachtvertrag gegenüber eines normalen Grundstückskaufs darzustellen hier ein fiktives Kostenbeispiel:
Kauft man ein Grundstück zu einem Preis von 50.000 Euro. Und angenommen der Zinssatz liegt bei 4,8 Prozent und die Tilgung beträgt 2 Prozent, dann fallen pro Monat für den Kredit 280 Euro an. Der Kredit wäre dann etwa nach 25 Jahren abbezahlt. Die Kosten summieren sich bis dahin auf insgesamt 84.000 Euro. Wird das gleichwertige Grundstück in Erbpacht übernommen, dann fallen bei einer Rate von 4 Prozent 166 Euro Pacht pro Monat an. Mit diesem Modell hätte man nach 25 Jahren jedoch erst insgesamt 49.800 Euro bezahlt. Allerdings laufen die Pachtzahlungen anschließend weiter. Doch dafür ist das Haus nach dieser Zeit meist schon schuldenfrei, so dass die monatlichen Pachtzahlungen nicht mehr so stark ins Gewicht fallen.
Vertragskriterien – Worauf man achten sollte
Oftmals enthält der Pachtvertrag sehr genaue Angaben darüber, wie das Grundstück zu bebauen ist. Deshalb sollte man, um sich nicht unnötig einzuengen, den Vertrag möglichst offen gestalten. Denn es wäre ja schade, wenn man dann nur wegen eines späteren Anbaus oder der Errichtung einer Garage hohe zusätzliche Pachtzinsen aufbringen müsste. Außerdem gilt es zu beachten, dass das Erbbaurecht nie getrennt vom Haus weiterverkauft werden kann. Restriktiv geregelt sein sollten auch die Bedingungen für die Rücknahme des Pachtrechts durch den Eigentümer (Heimfall). Ist dies nämlich nicht der Fall, dann hat der gegebenenfalls Eigentümer die Möglichkeit sich das Grundstück inklusive dem darauf stehenden Gebäude günstig zu verschaffen. Um beachtliche Zinserhöhungen während der Vertragslaufzeit zu vermeiden, sollte der Vertrag hinsichtlich der Anpassungsklauseln genauestens überprüft werden. Damit sich die ¢â‚¬Å¡lebenslange ¢â‚¬â„¢ Laufzeit des Pachtvertrags nicht als Nachteil erweist gilt es weitere Vertragseinzelheiten sorgfältig zu überprüfen. Neben den Anpassungsklauseln für die Pachthöhe sind dies des Weiteren auch das Ankaufsrecht, die Bebauungsrestriktionen beziehungsweise die Rechte des Eigentümers auf Rücknahme.
Weitere Informationen zum Günstigen Bauen gibt es hier: Billig Bauen – wo kann man effektiv sparen?

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