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EnEV 2009: Was Hausbesitzer und Bauherren beachten müssen

Grafik: Deutsche Energie-Agentur (dena)

Grafik: Deutsche Energie-Agentur (dena)

Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Ab dann verschärfen sich die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten. Der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser soll im Vergleich zu der noch gültigen EnEV 2007 um durchschnittlich 30 Prozent sinken. Die wichtigsten Informationen hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) zusammengefasst.

Wer nach dem 1. Oktober 2009 einen Bauantrag stellt, weil er sein Gebäude komplett oder teilweise sanieren oder neu bauen möchte, muss folgendes beachten:

Für Neubauten

Bei Neubauten muss der Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als es die EnEV 2007 vorschreibt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss dabei im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher erforderlich.

Bei Altbauten

Wenn an der Gebäudehülle größere bauliche Maßnahmen, wie etwa der Austausch der Fenster oder die Dämmung der Außenwände, durchgeführt werden, dann muss der energetische Wert dieser Bauteile um 30 Prozent besser sein als bisher. Als Alternative dazu kann der Haussanierer sich auch um eine Senkung des Jahresprimärenergiebedarfs des gesamten Gebäudes um 30 Prozent kümmern. Etwa indem zusätzlich zur Dämmung der Gebäudehülle auch noch eine moderne Heizungsanlage eingebaut wird.

Generell gelten ab dem 1. Oktober 2009 für alle Eigentümer folgende Neuregelungen und Übergangsfristen:

Nachtstromspeicherheizungen

In Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Parteien müssen Nachtstromspeicherheizungen, welche älter als 30 Jahre sind, durch effizientere Geräte ersetzt werden. Dieser Austausch ist bis 2019 zu vollziehen.

Dämmung des Daches

Die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach muss bis Ende 2011 wärmegedämmt werden.

Was sonst noch wichtig ist

Selbst Eigentümer älterer Gebäude, die eigentlich keine Modernisierung vorsehen, sind trotzdem teilweise verpflichtet ihre Gebäude energetisch aufzubessern. Wer sein Haus saniert oder neu baut, kann von den derzeit niedrigen Zinsen und den attraktiven staatlichen Förderungen profitieren.

Fachbetriebe, welche mit der Ausführung betraut werden müssen in Zukunft nach dem Abschluss der Arbeiten schriftliche Unternehmererklärung an den Gebäudeeigentümer abgeben. Darin wird nachgewiesen, dass der Fachbetrieb die neue EnEV bei der Sanierung eingehalten hat.

Weiterführende Informationen zu der EnEV 2009 gibt es im Internet unter www.zukunft-haus.info/energieausweis

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  1. [...] mit langen Übergangsfristen verbunden ist. Dieses Verbot ist eine der Reglungen der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Demnach müssen in Wohngebäude mit mehr als fünf [...]

  2. [...] Briefkastens achten. Dieser Wert wird in der Regel als so genannter U-Wert angegeben. Zum Vergleich Energieeinsparverordnung EnEV 2009 die fordert für Außentüren einen U-Wert von 1,8 [...]

  3. [...] sich sagen, dass je niedriger dieser Wert ist, umso besser ist die Wärmedämmung. Die in der EnEV 2009 vorgeschriebenen Mindestanforderungen werden mit modernen Holz- oder Kunststoff-Fenster mit [...]

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