Garten

Kein Kreuzkraut im Rucola – trotzdem achtsam sein

Foto: pixelio.de /Thomas Streibel

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Als kürzlich ein Kunde eines Supermarktes in seinem Rucalo-Salat Bestandteile des gesundheitsschädlichen Kreuzkrautes gefunden haben wollte, wurde Rucola in vielen Supermärkten aus dem Sortiment genommen. Inzwischen hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) allerdings Entwarnung gegeben. Bei den ‚   amtlichen Stichproben konnten nämlich keine Bestandteile des gesundheitsschädlichen Kreuzkrautes nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Vorkommnisse haben die rheinland-pfälzischen Rucola-Erzeuger ihre Eigenkontrollen noch einmal verstärkt. Schließlich soll das Risiko für den Kunden so gering wie möglich gehalten werden. Wie ‚   Verbraucherschutzministerin Margit Conrad erklärt, gäbe es keinen Grund zur Panik. Allerdings sollten trotz aller Sorgfalt bei der Ernte und Verpackung die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin aufmerksam sein.

Dies gilt natürlich auch für das Gemüse und den Salat aus dem eigenen Garten. Vor der Zubereitung des Salates gilt es diesen gut zu Putzen und zu Waschen. Dabei sollten natürlich fremdartige Pflanzenteile oder Blütenstängel rigoros aussortiert werden. Ein Merkblatt, welches den Verbrauchern bei der Erkennung des Kreuzkrautes behilflich sein will, stellt das Landesuntersuchungsamtes unter www.lua.rlp.de/Navigation/Downloads/Lebensmittel/index.asp zum Download zur Verfügung. Darin befinden sich zusätzlich zu zahlreichen Informationen auch noch viele Abbildungen, welche die Identifikation des Kreuzkrauts (Senecio vulgaris) sicherlich erleichtert.

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