Foto: Christine Schonschek
Ein Feuerlöscher gehört in jede Wohnung! Allein in Deutschland werden pro Jahr circa 230.000 Brände gemeldet, bei denen rund 6.000 Schwerverletzte und 600 Tote zu beklagen sind. Wird ein Feuer rechtzeitig entdeckt, dann könnten etwa 90 Prozent aller Brände direkt gelöscht werden, so dass nur ein geringer Schaden entsteht, davon gehen Experten aus. Daher ist es also sinnvoll sich mit Feuerlöschern generell zu beschäftigen. Jetzt da die Adventszeit vor der Tür steht und mit ihr die romantischen Abende im Kerzenlicht, sollte man sich wirklich Gedanken machen welche Feuerlöscher für den Privathaushalt geeignet sind.
Die Brände werden von der Feuerwehr in unterschiedliche Brandklassen eingeteilt. Dabei kommt es jeweils darauf an welche Materialien oder Stoffe hauptsächlich das Feuer nähren. Im privaten Umfeld werden Brände in erster Linie den Brandklassen A und B zugeordnet. Ist in einem Haushalt eine Gasheizung oder ein Gasherd vorhanden, dann ist auch die Brandklasse C möglich. Es gibt für die verschiedenen Brandklassen unterschiedliche Löschmittel. Manche Löschmittel können bei mehreren Brandklassen eingesetzt werden – allerdings nicht bei allen.
Zwei Arten von Handfeuerlöschern eigenen sich insbesondere für den Privathaushalt: ABC-Pulverlöscher und Schaumlöscher.
Den breitesten Anwendungsbereich sowie eine gute Löschwirkung ermöglichen die ABC-Pulverlöscher. Allerdings verursacht das Löschpulver eine starke Verschmutzung. Es sollte möglichst bald wieder von den betroffenen Oberflächen entfernt werden, so dass eine Korrosion vermieden werden kann.
Oftmals für die Brandklassen A und B zugelassen sind Schaumlöscher. Im Einzelfall muss man hier auf die Kennzeichnung der Brandklassen achten. Auch sie gewährleisten eine recht gute Löschwirkung. Nach dem Einsatz kann das Löschmittel wesentlich besser entfernt werden. Weiterhin neigt es deutlich weniger zur Korrosion als das Löschpulver.
Empfehlenswert ist also für viele Privathaushalte ein Schaumlöscher. Ist jedoch eine Gasheizung vorhanden, dann sollte ein ABC-Pulverfeuerlöscher angeschafft werden. Befindet sich auf dem Grundstück ein Flüssiggas-Tank, dann sind gemäß der “Technischen Regeln Flüssiggas – TRF 1996″ ABC-Pulverlöscher vorgeschrieben. In solchen Fällen muss der Feuerlöscher der DIN EN 3 entsprechen.
Handfeuerlöscher gibt es in verschiedenen Größen. Empfehlenswert sind Handfeuerlöscher mit einem Gewicht von sechs Kilogramm. Denn kleinere Löscher sind eventuell nicht ausreichend und größere könnten gegebenenfalls zu schwer handzuhaben sein.
Wichtig ist auch eine regelmäßige Wartung des Feuerlöschers. Um dessen Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, sollte der Nothelfer wenigstens alle zwei Jahre durch eine Fachfirma gewartet und überprüft werden. Verpflichtet zur Wartung ist man allerdings nur für Feuerlöscher, welche aufgrund einer gesetzlichen Forderung angeschafft worden sind, etwa wegen eines Flüssigtanks. Fast genauso elementar wie die Wartung ist eine der Aufstellort. Dieser sollte gut sichtbar und im Brandfall leicht zugänglich sein.
Weitere Tipps zum vorbeugenden Brandschutz gibt es unter anderem hier im Blog sowie auch im Sicherheits-Ratgeber.
In einem späteren Beitrag folgen noch Hinweise zum richtigen Umgang mit dem Feuerlöscher.
