Garten

Frostschutz für Pflanzen und Pflanzenschutzmittel

Foto: pixelio.de / Marco Barnebeck

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Allerspätestens zum heutigen astronomisch gesehenen Winteranfang sollte man an einen ausreichenden Winterschutz von Pflanzen genauso wie von Pflanzenschutzmitteln denken. Welche Schäden strenger Frost bei Gartenpflanzen verursachen kann, das hat der vergangene Winter leider recht deutlich gezeigt. Die extrem niedrigen Temperaturen im Januar 2009 – welche örtlich bis zu minus 20 Grad betrugen – haben besonders an so manchen immergrünen Ziergehölzen starke Frostschäden hinterlassen. Allerdings kann nicht nur der Frost selbst, sondern auch Wassermangel zu Winterschäden führen. Denn immergrüne Pflanzen verdunsten auch im Winter Wasser. Sie können allerdings bei gefrorenem Boden kein Wasser aufnehmen.

Schutz vor Kälte und Austrocknung

Wenn die Pflanzen dann noch an windexponierten Stellen und vielleicht sogar dem Ostwind ausgesetzt sind erhöht sich das Risiko von Wintertrockenschäden enorm. Immergrüne und mediterrane Pflanzen müssen unbedingt vor strengem Frost geschützt werden. Zum Abdecken der Wurzelballen oder zum Isolieren von Pflanzkübeln kann man Fichten- oder Tannenreisig, Strohmatten, Schattenleinen oder Schutzvlies (kein Plastik) verwenden. Geschützt werden sollten insbesondere Neuanpflanzungen außerdem vor Wind und direkter Mittagssonne. Im Winter müssen diese empfindlichen Gehölze an frostfreien Tagen ausgiebig bewässert werden.

Auch Pflanzenschutzmittel winterfest lagern

Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist außerdem Hobbygärtner darauf hin, auch Pflanzenschutzmittel winterfest zu lagern. Diese Mittel sind nämlich temperaturempfindlich. Große Hitze oder Frost sollten sie keinesfalls ausgesetzt werden, weil dies dazu führen kann dass sie ihre Wirkung verlieren. Pflanzenschutzmittel gehören zum Schutz für Kinder in einen abgeschlossenen Schrank am Besten in einem abschließbaren Raum. Denn unter den Schrank gehört noch eine Auffangwanne, in welche eventuell auslaufendes Pflanzenschutzmittel tropfen kann. Weiterhin sollte in diesem Lagerraum kein Abfluss sein und es sollten darin weder Lebens- noch Futtermittel aufbewahrt werden.

Pflanzenschutzmittel noch zugelassen?

Vor dem Einlagern rät der Pflanzenschutzdienst Hobbygärtnern dazu sich darüber zu informieren, welche insbesondere der älteren Präparate noch zugelassen beziehungsweise noch eingesetzt werden dürfen. Informationen dazu, ob ein Pflanzenschutzmittel noch zugelassen ist oder nicht, kann man beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet unter www.bvl.bund.de recherchieren. Dazu wählt man unter Pflanzenschutzmittel das Stichwort “Zugelassene Pflanzenschutzmittel”, worüber man zu einer Online-Datenbank gelangt.

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