Foto: pixelio.de / Ernst Rose
Jetzt in 2010 muss die Bundesregierung die Situation der Rentner, die einen ausländischen Wohnsitz haben, nachbessern. Die Grundlage dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, AZ.: C-269/07). Bisher mussten nämlich Auswanderer ihre erhaltenen Riesterzulagen und Steuerersparnisse an den Staat zurückzahlen. Doch das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und wurde deshalb von der Europäischen Gemeinschaft angeprangert.
Doch nun dürfen auch auswanderende Ruheständler ihre Förderung behalten. Ebenfalls angepasst wurde die Regelung, welche die Ausgabe des Kapitals aus geförderten Wohn-Riester-Verträgen nur für den Kauf von Wohneigentum in Deutschland erlaubte. Gemäß dem EuGH-Urteils muss die Bundesregierung dies ändern. So können die Sparer künftig auch mit öffentlich gefördertem Riesterkapital in allen EU-Ländern eine Immobilie erwerben.

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[...] Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt der Staat durch die Wohn-Riester-Förderung. Förderfähig werden dabei Einzahlungen, also Spar- und Tilgungsleistungen auf zertifizierte [...]