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Novellierung der 1. BImSchV

Foto: Christine Schonschek

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Das Kabinett sowie der Deutsche Bundestag haben Ende 2009 die Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV) endgültig beschlossen. Ziel der Novellierung der 1. BImSchV ist es, die Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu reduzieren. Erreicht werden soll diese Maßnahme durch eine neue Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bestehender Anlagen.

Durch eine CO2-neutrale Energienutzung soll nämlich ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Klima- und Energiepolitik geleistet werden. Grundsätzlich wird das Heizen mit Holz positiv bewertet. Doch durch die Verbrennung von fester Biomasse können verschiedene Luftschadstoffe freigesetzt werden, welche gesundheitsgefährdende Emissionen wie Feinstaub und erhebliche Geruchsbelästigungen zur Folge haben können. Um dies zu verhindern und die 1. BImSchV aus dem Jahr 1988 dem Stand der Technik anzupassen, wird diese novelliert.

Betroffen von der Novelle sind viele Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen. Vor allem wenn man einen Kamin- oder Kachelofen neu erwerben will oder auch für bestehende Feuerungsanlagen, sind die veränderten Anforderungen zu beachten. Antworten auf “Häufig gestellte Fragen ” stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf seiner Website zur Verfügung unter www.bmu.de/luftreinhaltung/doc/40075.php

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  1. [...] Verordnung bildet eine wichtige Grundlage zur nachhaltigen Staubreduzierung. Denn das Ziel der Novellierung der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) war es die Vorgaben von Festbrennstoff-Öfen an die technischen Weiterentwicklungen [...]

  2. [...] weit voraus. Denn mit dieser Kaminofen-Technik sind die Anwender bereits für die zweite Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gewappnet, welche jedoch erst im Jahr 2015 gültig sein [...]

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