Lösemittelfreie Produkte verwenden
(Bild: pixelio.de) Lösemittel, die zur Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) gehören dienen dazu andere Stoffe zu lösen oder zu verdünnen, ohne diese chemisch zu verändern. In vielen bauchemischen Produkten können Lösemittel vorhanden sein. Die leicht flüchtigen organischen Lösemittel zählen aber zu den Gefahrstoffen, weil der Hautkontakt beziehungsweise das Einatmen von Lösemitteldämpfen Erkrankungen der Haut, Leber, Nieren oder des Nervensystems verursachen können. Da es sich bei vielen Lösemitteln um leicht brennbare Flüssigkeiten handelt, kann es leicht passieren, dass deren Dämpfe in Verbindung mit Luft zu Verpuffungen, Explosionen oder Bränden führen.
Selbst nach der Verarbeitung können Lösemittel die Raumluft belasten und auf die Bewohner gesundheitsschädigend wirken. Deshalb ist es ratsam beim Kauf von Abbeizern, Farben, Lacken, Lasuren, Holzschutzmitteln, Klebstoffen oder auch Parkettsiegeln zum Schutz der Umwelt und der eigenen Gesundheit auf lösemittelfreie Produkte zu achten. Für viele Anwendungsgebiete bieten die Hersteller geeignete lösemittelfreie oder lösemittelarme Alternativprodukte an. Die Lösemittelgehalte werden in vier Gruppen eingeteilt. Lösemittelfreie Produkte dürfen maximal 0,5 % Lösemittel enthalten, lösemittelarme Produkte 5% und lösemittelhaltige Produkte maximal 10 % Lösemittel. Enthält ein Produkt mehr als 10 % Lösemittel, dann spricht man von stark lösemittelhaltigen Produkten.
Im Gefahrstoffinformationssystem der BG Bau, kurz GISBAU können sich auch private Bauherren über Verarbeitungshinweise zahlreicher Gefahrstoffe informieren. Unter den Produktgruppen lassen sich schnell die gewünschten Informationen finden. Eventuell kann es hilfreich sein sich vor dem Gang in den Baumarkt die GISCODE-Liste der entsprechenden Produkte anzusehen. Der GISCODE ist die von der BG Bau entwickelte Kennzeichnung der Gefahrstoffe. Eine Übersicht aller GISCODES und Produkt-Codes findet sich ebenfalls auf der Produktgruppen-Seite der GISBAU.