Staatliche Zuschüsse für Energiespar-Beratung vor Ort
(Bilder: pixelio.de) Wer ein altes Haus gekauft oder auch geerbt hat, der stellt sich viele Fragen bezüglich einer Energiesparenden Renovierung. Lohnt sich eine Solaranlage auf dem Dach wirklich? Welche Heiztechnik wäre die sinnvollste? Wie lässt sich die Fassade effektiv dämmen? Solche oder ähnliche Fragen lassen sich mit den Experten bei einer Vor-Ort-Beratung klären. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man staatliche Fördergelder für eine Vor-Ort-Beratung beantragen.
Ziel der Vor-Ort-Beratung ist es Informationen zu geben zu Energiesparenden Umbaumaßnahmen von Wohngebäuden. Um einen Förderantrag zu stellen wird vorausgesetzt, dass die Baugenehmigung einer Immobilie aus den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 beziehungsweise bei Wohngebäuden in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. Außerdem darf die Gebäudehülle mit einer späteren Baugenehmigung nicht mehr als zur Hälfte verändert worden sein. Und schließlich muss mehr als 50 Prozent der Gebäudefläche dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die Höhe der Zuwendung zur Vor-Ort-Beratung 175 Euro und bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten beträgt die Förderhöhe 250 Euro. Weiterführende Informationen zur Förderung der Vor-Ort-Beratung erhält man auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter Energiesparberatung.