Änderungen in 2008 für Immobilieneigentümer

pixelio.de(Bild: pixelio.de) Ein neues Jahr hat angefangen und wie in jedem Jahr kann man schon wieder ganz gespannt sein was sich wohl alles ereignen wird. Auch auf Immobilieneigentümer kommen in 2008 einige Änderungen zu. So steigt etwa die Erbschaftssteuer trotz höherer Freibeträge. Es kommen die Wohn-Riester-Förderung sowie steigende Kosten durch die Energieausweispflicht auf Immobilienbesitzer zu.

Erbschaftsteuerreform

Zu den Reformen in diesem Jahr gehört die Erbschaftsteuerreform. Dies sieht zwar eine teilweise deutliche Erhöhung der Freibeträge vor, wirkt sich jedoch leider insgesamt für die meisten Immobilienerben eher nachteilig aus. Für Ehepartner steigen die Freibeträge von 307.000 auf 500.000 Euro und für Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro. Bislang wurde die Erbschaft einer Immobilie steuerlich stark begünstigt, denn nur ein Teil des Wertes, im Schnitt 60 Prozent, floss in die Steuerrechnung ein. Diese Tatsache verstößt allerdings gegen das Gleichbehandlungsgebot, weil andere Vermögenswerte wie Sparkonten, Wertpapiere oder ähnliches voll besteuert werden. Also wird künftig ein Immobilienerbe trotz der Erhöhung seines persönlichen Freibetrages bei der Erbschaftsteuer tiefer in die Tasche greifen müssen.

Förderung der selbst genutzten Wohnimmobilie

Selbst genutzte Wohnimmobilien werden als Altersvorsorgeprodukt anerkannt und können so in die Riester-Förderung einbezogen werden. Bis zu 75 Prozent der der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sollen künftig für den Erwerb oder Bau von selbst genutzten Wohnimmobilien verwendet werden können. Und dabei ist noch nicht einmal eine spätere Rückzahlung in den Riester-Vertrag notwendig. Vorraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnimmobilie mindestens 20 Jahre gehalten wird. In der ersten Jahreshälfte soll das Gesetz zum Wohn-Riester beschlossen werden und rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft treten.

Kostenanstieg durch Energieausweispflicht

Auf Immobilieneigentümer kommen durch die Energieausweispflicht höhere Kosten zu, denn ab dem 1. Juli 2008 sind Hausbesitzer verpflichtet neuen Mietern oder Käufern einen Energieausweis für ihr Gebäude vorzulegen. Nur noch bis zum 1. Oktober 2008 können Immobilienbesitzer zwischen dem teuren Bedarfs- und dem preiswerteren Verbrauchsausweis wählen. Denkmal geschützte Immobilien sind von der Energieausweispflicht freigestellt.

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