(Bild: pixelio.de / Siggibau) Eigentlich sehen sie ja ganz possierlich aus, die Steinmarder. Auf dem Dachboden oder aber im Auto sind die niedlichen Säugetiere allerdings gar nicht gern gesehen, da sie dort immense Schäden anrichten können. Auf dem Speiseplan des Steinmarders stehen Kleinsäugetiere, Eier und Obst. Daher räubern sie zum einen gerne Obstbäume und darüber hinaus leider auch Mülltonen und kommen deshalb oftmals ins Umfeld menschlicher Siedlungen.
Nicht im Wagen
Im kuschelig warmen Motorraum des Wagens fühlen sich die Tiere recht wohl ganz zum Leidwesen des Autobesitzers, denn oft wird der Wagen durch den Marder fahruntüchtig gebissen. Um den Tieren dieses warme Revier zu vermiesen soll ein Ultraschallgerät in Kombination mit Zitrusduft beispielsweise in Form von WC-Steinen Abhilfe gegen Steinmarder schaffen. Da diese Tiere ihr bevorzugtes Revier nur ungern wieder verlassen fürchtet sich so manch einer, der den Marder erfolgreich aus dem Auto vertrieben hat, dass dieser mit der ganzen Familie im Dachboden einzieht.
Auch nicht im Haus
Den kleinen Kletterkünstlern reicht ein circa fünf Zentimeter großes Loch, um ins Haus zu gelangen. Treibt die Steinmarderfamilie erst einmal auf dem Dachboden ihr Unwesen, dann steht den menschlichen Hausbewohnern nicht nur manch schlaflose Nacht ins Haus, sondern die Zerstörung, welche die Tiere anrichten, ist meist immens. Dämmungsmaterial wird herausgerissen, Fernseh- und Telefonkabel werden durchgebissen, Überreste von Mäusen und Vögeln liegen herum und in den Ecken häufen sich Kothaufen. Zusätzlich zu dem enormen Schaden den die Marder anrichten kann auch ein gesundheitliches Risiko entstehen.
Raus aus dem Haus
Was sollte man also tun, damit die possierlichen Tierchen nicht auf dem Dachboden ihr Domizil aufschlagen? Oder was macht man, wenn diese gar schon eingezogen sind? Auf jeden Fall gilt es zu beachten, dass der Steinmarder dem Jagdrecht unterliegt und in besiedeltem Gebiet die Jagd nicht erlaubt ist. Während der Jagdzeit von Mitte Oktober bis Ende Februar kann ein Jäger in einem betroffenen Haus Fallen aufstellen. Innerhalb der Schonzeit, also von Anfang März bis Mitte Oktober, muss für diese Maßnahme bei der Oberen Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Um den Tieren den Zugang ins Haus respektive auf den Dachboden zu erschweren sind einige Maßnahmen empfehlenswert. Bäume, die in der nähe des Hauses stehen sollten zurück geschnitten oder gegebenenfalls sogar gefällt werden. Dabei ist zu beachten, dass Steinmarder rund zwei Meter weit springen können. Rankhilfen am Haus sollten entfernt werden. Einschlupflöcher, die meist zwischen der Dachrinne und den Dachpfannen liegen sind abzudichten, wenn der Marderfamilie nicht im Haus ist. Am besten sind hierfür gut verschraubte Bleche geeignet, da diese von den Tieren nicht durchgenagt werden können. Insgesamt sollte man darauf achten durchbeißfähiges Material zu verwenden. Drahtgewebe sollten eine Mindeststärke von drei Millimetern haben. Und Achtung: Plastik kann auch von Mardern zerstört werden. Sinnvoll ist auch der Austausch von beweglichen Lüftungspfannen durch starre Modelle. Bei den baulichen Maßnahmen ist es wichtig diese stabil und massiv auszuführen, damit der Marder sie nicht wieder entfernen kann. Aus dem Haus sollen sich die “Poltergeister” durch Lärm und Ultraschall vertreiben lassen.

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