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Energiepass: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

dena(Bild: dena) Egal ob man sein Wohneigentum verkauft, vermietet oder verpachtet, bald muss man den Interessenten einen Energiepass vorlegen. Ab dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 Pflicht und für jüngere Wohnimmobilien dann ab dem 1. Januar 2009. Bis dahin hat der Eigentümer die Wahl zwischen den beiden Varianten und zwar dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis

Der kostengünstigere Energieausweis ist der Verbrauchsausweis, der aufgrund der Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre berechnet wird. Allerdings hängt dieser stark vom Energieverbrauch der Bewohner im Bereich Heizung und Warmwasser ab.

Bedarfsausweis

Etwas tiefer in die Tasche greifen muss man für den dafür individuelleren Bedarfsausweis, den die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt. Denn dafür wird durch einen Fachmann eine technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage des Gebäudes erstellt. Das Ziel dabei ist es energetischen Schwachstellen aufzudecken. Außerdem kann und sollte der Sachverständige fundierte Tipps für eine Modernisierung geben. Berechnet werden auf der Grundlage des energetischen Zustands der Wohnimmobilie die Energie welche zum Heizen, Lüften sowie für die Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

Bei fehlendem Energiepass droht hohes Bußgeld

Am teuersten kann allerdings falsche Sparsamkeit werden, nämlich wenn man bis zum jeweiligen Stichtag gar keinen oder nur einen nicht vollständigen Energiepass vorlegen kann. Dann riskiert man ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 15.000 Euro. Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, in jedem Fall sollte man sehr genau auf die Qualität des angebotenen Energiepasses beziehungsweise der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Das bedeutet, dass ein Energieausweis nur durch einen Dienstleister mit baulicher Qualifikation und einer entsprechenden Schulung ausgestellt werden darf. Vor allem Billigangebote sollte man also vorher besser genauer überprüfen. Weitere Informationen zum Energieausweis sind unter www.dena-energieausweis.de zu finden.

Eure Kommentare

2 Kommentare zu “Energiepass: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?”

  1. Vielen Dank für die Informationen zum Bedarfsausweis!

    Grüße

    Geschrieben von fenster würzburg | 15. Februar 2010, 15:04

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