Spielplatz - Aber sicher!
(Bild: VDSI) Ausschlafen können und den ganzen Tag nichts tun müssen, damit assoziieren Erwachsene wie auch Kinder Urlaub beziehungsweise Ferien. Jetzt im Sommer und besonders während der Ferien verbringen Kinder und Jugendliche gerne ihre Freizeit im Garten oder auf dem Spielplatz. Der Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure mahnt auf die Sicherheit von Spielplatzgeräten zu achten. Schließlich können defekte Spielplatzgeräte eine ernste Gefahrenquelle darstellen. Doch Spielen soll ja eigentlich Freude machen.
Ganz gleich, ob der Spielplatz im eignen Garten steht oder öffentlich ist, Eltern oder Aufsichtspersonen sollten sich generell die Geräte genauer anschauen, um festzustellen ob Mängel vorhanden sind. Der Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure rät für einen sicheren Spaß beim Spiel zu beachten, ob die Spielgeräte fest im Boden verankert sind. Vor allem sollten Holzgeräte keine fauligen oder brüchigen Stellen aufweisen. Wenn sich an Rissen oder am Übergang von Standpfosten ins Erdreich Wasser sammelt, dann kann dies zu Holzfäulnis führen, so dass die Stabilität gefährdet ist. Ein deutliches Zeichen, dass das Holz nicht mehr in Ordnung ist sind Pilze. Natürlich sollten auch Seile und Taue in gutem Zustand sein. Durchgerostete Eisenteile dürfen ebenfalls nicht auf dem Spielplatz sein.
Die Schaukelbretter sollten weder eine verschlissene Stoßdämpfungsschicht noch zu harte Holzbretter aufweisen. Außerdem gilt es zu beachten, dass auf beiden Seiten der Schaukel ausreichend Platz ist, damit abspringende oder herunterfallende Kinder nicht auf ein Hindernis stoßen. Bei Wippen ist es gut, wenn ein Endanschlag-Dämpfung beispielsweise ein Reifen vorhanden ist. Die Wippe sollte sich außerdem nicht seitwärts bewegen. Kuhlen im Auslaufbereich der Rutsche werden wieder aufgefüllt oder glatt gerecht, dafür kann dann schon mal der Sandrechen des Nachwuchses genutzt werden.
Der Hersteller der Spielgeräte sollte bekannt sein und außerdem sollten die Geräte ein GS-Prüfzeichen tragen. Beim Selbstaufbau sollte man stets die Aufbau- und Wartungsanleitung beachten und nicht nach eigenem Ermessen einen Umbau vornehmen. Während man im eigenen Garten unzulässige Spielgeräte der Zugänglichkeit durch Kinder entziehen sollte, sind Beschädigungen auf öffentlichen Spielplätzen dem Betreiber beziehungsweise der Gemeinde zu melden.