Feuerbrand: Meldepflichtige Obstbaumkrankheit

P. Laux, BBA(Foto: P. Laux, BBA) Wenn der Obstbaum krank ist dann kann sich das in vielerlei Hinsicht zeigen. Während manche andere Baumkrankheiten weniger tragisch sind so gehört Feuerbrand zu den gefährlichsten Obstbaumkrankheiten. Ist ein Baum an Feuerbrand erkrankt, so muss dies gemeldet werden.

Verursacht wird der Feuerbrand durch das Bakterium Erwinia amylovora. Von dieser gefährlichen seuchenhaften Krankheit können Kernobstarten wie Apfel, Birne, Quitte (Cydonia) sowie auch viele Ziergehölzer wie Zwergmispel (Cotoneaster), Mehlbeere (Sorbus) oder Feuerdorn (Pyracantha) befallen werden.

Zu den Erkrankungserscheinungen gehören verbrannt aussehenden Blätter, Welksymptome, Braun bis Schwarzfärbungen der Blüten, Blätter und Triebe sowie mitunter auch Schleimtröpfchen an Trieben und jungen Früchten. Infizieren können sich die Bäume mit dem Erreger über die Blüten oder auch Wunden. Je nach Verlauf und Stärke der Infektion kann es nach dem Befall der Triebspitzen dazu kommen, dass die betroffenen Partien komplett von oben nach unten verlaufend absterben. Der Wasser- und Nährstofftransport wird durch Schleimbildung verhindert. Da es keine Bekämpfungsmöglichkeit gegen diese Krankheit gibt, kann nur ein sofort durchgeführter und großzügiger Rückschnitt den erkrankten Baum retten. Es empfiehlt sich die betroffenen Partien etwa 40 Zentimeter unterhalb der befallenen Stelle abzuschneiden. Bäume die bereits stärker befallen sind müssen leider gefällt werden. Diese Rodungen sind unmittelbar vor Ort zu verbrennen. Die Schnittwerkzeuge müssen direkt nach der Verwendung desinfiziert werden zum Beispiel mit 70-prozentigem Alkohol. Auch die Hände und die Kleidung muss anschließend gewaschen werden.

Vorbeugung

Bereits bei der Pflanzung von Obstbäumen sollte man auf gesundes widerstandsfähiges Pflanzgut achten. Hochanfällige Sorten sollten nicht in Feuerbrand-Befallslagen neu angepflanzt werden. Wie Versuche der Biologischen Bundesanstalt ergeben haben gibt es allerdings starke Unterschiede in der Widerstandfähigkeit bei Apfel- wie auch bei Birnensorten. In Feuerbrand-Befallslagen sollten Wirtspflanzen regelmäßig kontrolliert werden.

Meldepflicht

Feuerbrand muss bei Auftreten oder Verdacht unverzüglich der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beziehungsweise im ländlichen Raum den Dienstleistungszentren gemeldet werden.

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