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Kleingartenordnung der Kleingartenanlage |
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Gartengestaltung -
Mein erster Garten
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KleingartenordnungWie schön kann es doch sein, sich in der Freizeit in seine „eigene, grüne Oase“ zurückziehen zu können. Herrlich, so ganz in Ruhe zu entspannen, sich der Gartenarbeit zu widmen oder aber einfach nur in netter Gemeinschaft mit Gleichgesinnten in einer Kleingartenanlage zusammen zu sein.
Natürlich gibt es auch in dieser „Idylle“ gewisse Regeln zu befolgen, die zum einen das „Miteinander“ erleichtern und andererseits für geordnete Rahmenbedingungen innerhalb der Kleingartenanlage sorgen.
In der so genannten Kleingartenordnung sind unterschiedliche Richtlinien festgelegt, die es für die
Pächter der Parzellen in jedem Falle zu beachten gilt. In der Regel sind die Kleingartenordnungen der unterschiedlichen Kleingartenvereine ähnlich strukturiert. Bei der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages oder aber auch beim „Bezug“ der Parzelle erhält jeder Pächter eine solche Kleingartenordnung und hat sich dementsprechend natürlich auch an diese zu halten. (Anm.: die Kleingartenordnung ist im Allgemeinen auch in Anlehnung an die Bundeskleingartengesetzgebung erstellt.)
Nicht nur die „üblichen“ Grundvorschriften, wie z. B. die Pflege des Grundstücks, die Kleintierhaltung, die Müllbeseitigung, die Schädlingsbekämpfung etc. sind hierin enthalten, sondern gleichermaßen sind die „gesellschaftlichen“ Regelungen im Hinblick auf ein gutes, nachbarschaftliches Miteinander in einer Kleingartenordnung vorgegeben.
Wichtige Bestandteile derartiger Regelverzeichnisse sind darüber hinaus auch die Beschreibung, bzw. die Kennzeichnung der jeweiligen Kleingärten, welche neben den allgemeinen Nutzungsbeschreibungen auch die generell gültigen Rechte und Pflichten eines jeden Pächters beinhalten.
Zu den Pflichten gehören beispielsweise auch die Reinigungsvorgaben für die gepachtete Parzelle, die genauen Vorgaben hinsichtlich der Beetpflege, die gültigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen usw.
Außerdem gibt eine Kleingartenordnung Aufschluss über die erlaubten - und auch die nicht gestatteten baulichen Veränderungen innerhalb einer Parzelle. Grundsätzlich ist eine Kleingartenordnung also als Basis zur Beibehaltung von Sauberkeit, Ruhe und Ordnung in den einzelnen Gärten sowie für ein gutes, auf das Gemeinwohl ausgelegtes positives Miteinander aller Nutzer, bzw. der Vereinsmitglieder zu betrachten.
Beispielsweise sind diesbezüglich Ruhezeiten vorgegeben, in deren Verlauf keinerlei Lärm (sprich: durch Rasenmäher etc.) verursacht werden sollte.
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