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Typische Regeln einer Gartenordnung

Die gärtnerische Tätigkeit in der Freizeit dient der Erholung, der Entspannung, dem körperlichen Bewegungsausgleich und wirkt gleichzeitig fördernd auf die Erhaltung der Gesundheit.

Die Kleingartenordnung regelt als Rahmenordnung sämtliche Rechte und Pflichten in den jeweiligen Kleingartenanlagen.

Eine solche Ordnung ...



ist Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages. Sie analysiert die Rechte wie auch die Pflichten der Vertragspartner. Sie enthält sämtliche Regelungen und Orientierungen für die Einrichtung um die Gärten schöner, erholsamer und umweltfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig enthält sie Hinweise für die Pflege und den Schutz der natürlichen Umwelt sowie für die Einrichtung von Baulichkeiten in den Kleingärten.

Eine typische Gartenordnung unterteilt sich in folgende Punkte:

Beziehung zwischen den jeweiligen Pächtern
Gestaltung, Nutzung und Pflege von Kleingärten
Errichtung von Baulichkeiten
Umwelt und Natur
Ordnung und Sicherheit
Schlussbestimmungen

Die Kleingartenordnung, an welche sich sämtliche Pächter halten müssen, regelt somit das Zusammenleben im Verein. So sind zum Beispiel Festlegungen wie zum Beispiel:

Für den Kleingarten hat sich bei Pflanzung von ...



Obstgehölzen der Niederstamm als geeignete Baumform erwiesen. Vorhandene gesunde Obstgehölze anderer Stammformen sollten gepflegt und erhalten werden, sie dürfen aber nicht im Pflanzverhältnis überwiegen.

Das Erstellen von Baulichkeiten erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des für die Kleingartenanlage bestätigten Gestaltungsplanes unter Beachtung des Grundsatzes, dass nur eine Baulichkeit im Kleingarten erbaut werden darf. Sollte kein Gestaltungsplan vorliegen, so ist der Standort der Baulichkeit, die Höhe, die Dachform und die Art der Ausführung vom Zwischenpächter vorzugeben.

In jedem Kleingarten kann ein Kleingewächshaus mit einer maximalen Grundfläche von 12qm und einer Höhe von maximal 2,5m mit Zustimmung des Verpächters errichtet werden. Auch die Verwendung von Frühbeetkästen und Folientunneln ist zulässig.

Die Förderung und der Schutz der Bienenhaltung ist ein besonderes Anliegen, schneiden von Hecken und Sträuchern während der Brutzeit hat zu unterbleiben.

Müll, nicht kompostierfähiges Material und Gerümpel ist, wenn durch den Verpächter nicht anders organisiert, eigenverantwortlich zu entsorgen.

Jeglicher Handel, insbesondere der Verkauf und der Ausschank von Getränken ist, auch bei Erwirkung einer Verkaufs- und Schankerlaubnis, nicht zulässig.



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