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Alt 02.06.2006, 13:54   #4 (permalink)
hannes
 
Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 16
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Zitat von Anonymous
Hallo,

von unserem Garten aus klettert die Jungfernrebe, die sich vor Jahren unter den Terassendielen eingenistet hat, nun auch über die Fassade des Nachbarhauses.
Die Nachbarn sind neu, das Haus ist neu gestrichen. Es wurde saniert und in Eigentumsetagen verwandelt. Der Nachbar im Erdgeschoß hat den Wein auf seiner Seite abreißen lassen, sehr zum Leidwesen meines Freundes, der alles Wuchernde liebt. Die Haftpfötchen blieben natürlich am hellen Putz hängen und der Pole, der diese Arbeit verrichtete, murmelte etwas von Sachbeschädigung, eher so im Plauderton. Insgesamt war die Stimmung locker und es kam zu keinerlei Auseinandersetzung über dieses Thema.
Wir haben ihm auch noch unsere Rosenschere zum Abzwacken geliehen.

Dennoch, und weil die Rechtschutzversicherungen ja überwiegend mit Nachbarschaftstreitigkeiten beschäftigt sind - ist es grundsätzlich richtig, daß es sich bei Wein an einer nachbarliche Fassade bzw. seinen Spuren dort um "Sachbeschädigung" handelt?
Und wer muß dann dafür sorgen, daß er an der Grenze zurückgeschnitten wird?
Hallo,
zunächst einmal ist die Frage der Haftung nicht so einfach mit ja/nein zu beantworten.
Ich gehe davon aus, daß deine Rebe schon den Vorbesitzer beglückt hat und wenn
dieser über einen "längeren" Zeitraum damit - auch durch Stillschweigen - einverstanden
war, dann kann man über die Haftungsfrage trefflich streiten.
Der neue Nachbar hat dir auf jeden Fall signalisiert, daß er dein Gewächs nicht an seiner
Mauer haben will und das solltest du respektieren!

Hannes
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