AW: Nachbar fällt einen Baum - brauche jetzt schnellen Sichtschutz
Hallo,
ich kann zwar nichts darüber sagen was man anpflanzen soll, aber etwas zum Grenzabstand.
Die Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücks- grenze finden sich zunächst in dem für das gesamte Bundesgebiet geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Und hier vor allem in den §§ 903 bis 924 und 1004. Weitere Fragen haben die Länder in Landesgesetzen geregelt, die nur für das Gebiet des jeweiligen Landes gelten und sich in Einzelheiten unterscheiden. In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz vom 15. April 1969.
Pflanzabstände
Hier bestimmt das Nachbarrechtsgesetz Folgendes:
Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Rebstöcken sind von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:
1. Mit Bäumen außer den Obstgehölzen, und zwar
a) stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel: 4,00 m,
b) allen übrigen Bäumen: 2,00 m;
Ich hoffe nicht als Klugscheißer dazustehen, aber man kann so leicht einem Streit aus dem Wege gehen.
Gruß
Thomas |