Hallo Koppi!
Vielleicht hilft es dir mal in das Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) hineinzuschauen.
Dort stehen Grenzabstände für bestimmte Bäume, Sträucher und Rebstöcke in § 41.
Z. B. steht dort zu Ziersträuchern in Absatz (2): Ziersträucher und Beerenobststräucher dürfen in ihrer Höhe das Dreifache ihres Abstandes zum Nachbargrundstück nicht überschreiten.
Bei allen übrigen Bäumen (welche nicht besonders benannt werden/ Absatz 1, Punkt 1b)
gilt ein Mindestabstand von 2m zur Grenze.
Ob Thuja zu Bäumen oder Zierstrauch zählt weiß ich leider nicht.
Gruß Luise
