AW: Höhe der Grunderwerbssteuer berechnen?
Hallo,
ich war am Freitag beim Finanzamt und habe mit der zuständigen Mitarbeiterin gesprochen.
Sie erklärte mir, dass es fast nur in Bayern üblich sei eine passgenau eingebaute Küche vom Haus steuerlich zu trennen. In anderen Bundesländern würde das neuerdings anders gehandhabt.
Der Wert der Küche wird entweder geschätzt (zu erzielender Verkaufspreis unabhängig vom Haus im ausgebautem Zustand) oder Neupreis abzüglich 10% für jedes Jahr der Nutzung.
Zwar konnte ich in unserem Fall nicht die kompletten 15000 EUR belegen, aber immerhin einen großen Anteil davon heraushandeln, da die Küche vom Vorbesitzer kaum genutzt wurde und sich in einem fast neuwertigem Zustand befindet.
Die SAT Anlage, Telefonanlage oder auch das Heizöl gehören eindeutig zum Haus und können die Grunderwerbssteuer nicht mindern.
Gruß Stefan |