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Alt 21.06.2006, 13:30   #2 (permalink)
niwashi
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im Bebauungsplan (wenn es denn einen gibt) ist so was geregelt
ansonsten im Rathaus fragen (Bauordnung des Landes); gibt es keinerlei Aussagen dazu, ist ein Sichtschutz erlaubt

niwashi, der jetzt mal keinen blöden Satz anhängt
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Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
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