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Alt 21.11.2007, 17:01   #4 (permalink)
biggi1
 
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Cool AW: Steg an Fluß / Kanal

Grundsätzlich gilt die Verordnung, daß man bestehende Bauten (es ist ja noch ein Rest des Steges zu sehen!) "renovieren" darf.
Achte nur bitte auf eine Rutschsicherung!

Gruß

Biggi
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