Hi Apisticus!
Ich habe allerhand Kommentare zur Verfügung, gestehe jedoch, keinen zum BNatSchG.
Die Vernichtung der Ameisen dürfte aber auf jeden Fall über die wachsweiche Regelung des "vernünftigen Grundes" problemlos möglich sein. Wie sollte sich sonst das breite Spektrum an "Vernichtungsmitteln" erklären lassen?
Bye
-John
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