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Alt 03.12.2007, 14:50   #2 (permalink)
niwashi
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Standard AW: Zweiter Rettungsweg bei privaten Gebäude?

das ist iim Bebauungsplan festgehalten; den kannst Du vom Bauträger einfordern oder in der Kommunalverwaltung kopieren

niwashi, der höchstens noch in der Architektenkammer nachfragen würde ...
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Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
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