AW: Balkonsanierung, Eigentumsrecht
Veränderungen innerhalb der Wohnung kann jeden Eigentümer vornehmen, alles was das Gebäude betrifft, ist Gemeinschaftseigentum und kann nur durch Einberufung einer Mitliederversammlung und Beschluss entschieden werden.
Wende dich erstmal an die Hausverwaltung, um dir unnötigen Ärger zu ersparen.
Gruß
pere, die diese Ärgernisse nur zu gut kennt
__________________ Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen. Johann Wolfgang von Goethe |