Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.07.2006, 01:40   #5 (permalink)
pere
Moderator
 
Benutzerbild von pere
 
Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 8.434
Standard AW: Balkonsanierung, Eigentumsrecht

Veränderungen innerhalb der Wohnung kann jeden Eigentümer vornehmen, alles was das Gebäude betrifft, ist Gemeinschaftseigentum und kann nur durch Einberufung einer Mitliederversammlung und Beschluss entschieden werden.
Wende dich erstmal an die Hausverwaltung, um dir unnötigen Ärger zu ersparen.

Gruß
pere, die diese Ärgernisse nur zu gut kennt
__________________
Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen.
Johann Wolfgang von Goethe
pere ist offline   Mit Zitat antworten