Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.07.2006, 11:18   #2 (permalink)
niwashi
Moderator
 
Benutzerbild von niwashi
 
Registriert seit: 06.05.2006
Ort: zuhause
Beiträge: 11.826
Standard AW: Gartenhaus genemigungsfrei

kann u.a. im Bebauungsplan festgelegt sein
ansonsten in der Gemeindeverwaltung (Bauamt) nachfragen

niwashi, der die Bauregelungen in BW leider nicht kennt ... und dazu ratet unsere Schwaben zu kontaktieren
__________________
Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )

Geändert von niwashi (03.07.2006 um 12:09 Uhr).
niwashi ist offline   Mit Zitat antworten