AW: Gartenhaus genemigungsfrei
kann u.a. im Bebauungsplan festgelegt sein
ansonsten in der Gemeindeverwaltung (Bauamt) nachfragen
niwashi, der die Bauregelungen in BW leider nicht kennt ... und dazu ratet unsere Schwaben zu kontaktieren
__________________ Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
Geändert von niwashi (03.07.2006 um 12:09 Uhr).
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