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Alt 11.07.2006, 19:09   #5 (permalink)
niwashi
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Standard AW: Gartenhaus genemigungsfrei

Garten ... Kleingartenverordnung ... mache ich bei solchen Sachen auch immer ...

@Buchenholz:
diese Aussagen sind ohne Gewähr, nicht zitierbar und haben keinen rechtlichen Halt ...
inzwischen sind mir Fälle bekannt, bei denen die Häuschen (kleiner als 16m²) wieder abgerissen werden mußten;
also lieber bei der Gemeinde eine Anfrage machen - die kostet noch nichts, oder noch besser und unverbindlicher nimm Einsicht in den Bebauungsplan

niwashi, der nur warne möchte vor großen und teuren Enttäuschungen ...
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Man soll Denken lehren, nicht Gedachtes. ( Cornelius Gustav Gurlitt 1850-1938 )
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