Zitat:
Zitat von Weinbergschnecke Na klar nur Rechnungen, aber da nur die Leistung, kein Material. Das muss auf der Rechnung getrennt aufgelistet sein.
Das war bei meiner Malerrechnung so, hat mir das FA extra gesagt. |
Ich laß, dass die Rechnung per Überweisung beglichen sein muss. Muss man die Kontoauszüge beim Finanzamt mit einreichen?
Sind diese Ausgaben Sonderausgaben, Werbungskosten ... ?
Muss der Vordruck FW mit eingereicht werden?
Gruß
Perschke