Zitat:
Zitat von Marc4Mac Anerkannt werden auch nur 20% der Rechnung, maximal jedoch 600 Euro.
Sag mal, ist dein Google kaputt? |
Deiner auch, oder?
Bei soviel Laienwissen muss man sich nicht wundern, wenn zuviel Steuern gezahlt werden.
@Perschke
Vieles hängt vom Einzelfall ab. Ob Cash bezahlt wurde oder per Überweisung, ist völlig irrelevant. Aber einen Beleg brauchst Du natürlich.
Ob Material oder nur die Dienstleistung erstattungsfähig sind, kann man ebenfalls so pauschal nicht sagen. Vieles hängt von Umständen ab, die wir nicht kennen.
Erhaltungsaufwand hat nichts mit haushaltsnahen Ausgaben zu tun. Gerade im ersten Jahr eines Immobilienerwerbs kannst Du mehr absetzen als danach und solltest es natürlich auch. Deswegen kauft man ja eine Immobilie.
Ich empfehle dir den Besuch eines Steuerberaters.
Es wäre doch Schade, wenn Du auf die Geltendmachung deiner Kosten verzichten würdest.
Tono... Stammtischadvokat