Zitat:
Zitat von Tono Deiner auch, oder?
Bei soviel Laienwissen muss man sich nicht wundern, wenn zuviel Steuern gezahlt werden.
Tono... Stammtischadvokat |
Nein, Herr Stammtischadvokat, mein Google tuts.
Arbeitslohn aus Handwerkerrechnung in Steuererklärung
"...und sie ggf. dem Finanzamt zusammen mit dem Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers vorlegen"
Schönheitsreparaturen
"...muss über die Rechnung hinaus als zusätzlichen Nachweis der Zahlung einen Kontobeleg vorlegen.
(Barzahlung wird nicht anerkannt.)"
Cash ist imho bar, oder?
Und in anderen Medien wird es meines Wissens auch immer so dargestellt.
Aber die liegen wahrscheinlich alle sowas von falsch...
Ich habe immer gedacht man kauft eine (selbstgenutze) Immobilie um darin zu wohnen...
Nichts desto trotz ist mein Google nicht kaputt

Aber der Beuch eines Fachmanns ist wohl sinnvoll, denke ich.