Zitat:
Zitat von Tono Deine beiden Gockel-Links betreffen die sog. haushaltsnahen Aufwendungen. Diese sind absetzbar, egal ob es sich um eine eigene Immobilie handelt oder eine gemietete.
Ich habe auch davon geschrieben, dass Du einen BELEG brauchst. Auch das Finanzamt darf sich nicht über die im BGB geregelten Zahlungsmöglichkeiten hinweg setzen. |
Mag sein, nur dass das FA einen Überweisungsbeleg benötigt. Das Geld muss auf das Konto des Empfängers überwiesen worden sein.
"§35a: ...dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung, der Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung erfolgt ist."
Zusätzlich habe ich gerade noch mit einem Steuerprüfer vom FA gesprochen.
Zitat:
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Ahja, und natürlich können Immobilien gerade dann interessant sein, wenn man nicht selbst darin wohnen möchte. In guten Lagen erzielst Du kaum bessere Renditen.
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Ebenfalls richtig, nur gehts im Eingangsfred um selbstgenutztes Wohneigentum. Und ich vermute mal wenn es sich dabei um eine 08/15 Immobilie ohne besonderen erhaltungswürdigen historischen Wert handelt ist bei 3000 Euro (also 20% = 600 Euro) Schicht.
Dazu zählt übrigens auch die Schornsteinfegerrechnung

Einzutragen auf dem Mantelbogen, im Programm ElsterFormular Hauptvordruck Zeile 112/113.