Zitat:
Zitat von Tono Den Erhalt von Beträgen kann man sich auch schriftlich vom Empfänger bestätigen lassen. Auch dies akzeptieren die Finanzämter. |
...was dann vermutlich von der Willkür des Sachbearbeiters abhängt.
Zitat:
Zitat von Tono Also, ich schlage vor, Du beläßt es dann einfach bei deinen 600 Talern und ich setze ab, was darüber hinaus möglich ist. |
Und ich schlage vor Du nennste einfach einige Beispiele und lässt uns alle teilhaben

Nicht falsch auffassen, ich möchte es nur verstehen und u.U. in meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Wenn Du allerdings Vermietungen und Verpachtungen meinst... Logisch, da ist viel mehr abzusetzen.
__________________
Gruß aus Rheine
Marcus ...neugierig